15.01.2024

Einfuhrkontrollsystem ICS2: Release 3 ab 03.06.2024

ICS2 (Import Control System 2) ist ein EU-weites System zur elektronischen Vorabanmeldung von eingehenden Frachtsendungen, das den Zollbehörden eine Risikokontrolle der Warensendungen ermöglicht, bevor diese in der EU eintreffen.

Zeitlicher Ablauf

Nachdem ICS2 bereits am 15.03.2021 mit Phase 1 und am 01.03.2023 mit Phase 2 für alle Wareneinfuhren auf dem Luftweg (allgemeine Luftfracht sowie Kurier-, Express- und Postsendungen (KEP)) in Kraft getreten sind, folgt im Zeitraum zwischen dem 3. Juni 2024 und dem 1. September 2025 die Inbetriebnahme des Releases 3.
Dann sind summarische Eingangsanmeldungen (ESumA, englisch Entry Summary Declarations, ENS) durch alle Versender bzw. die Transportdienstleister auch im See-, Binnenschiffs-, Straßen- und Schienenverkehr zu erbringen. Reedereien, Speditionen, Bahnunternehmen und auch gewerbliche Warenempfänger sollten daher prüfen, ob sie von der Einführung von ICS2 Release 3 betroffen sind.
Je nach Verkehrsträger gelten unterschiedliche Zeitrahmen, für den die Wirtschaftsbeteiligten einen Bereitstellungszeitraum vom Mitgliedsstaat, in welchem die EORI-Registrierung vorgenommen wurde, beantragen können:
03.06.24 - 04.12.24: See- und Binnenschifffahrtsunternehmen
04.12.24 - 01.04.25: Einzelfracht-Einreichende im See- und Binnenschifffsverkehr
01.04.25 - 01.09.25: Straßen- und Schienenverkehrsunternehmen

Notwendige Angaben der Importeure

Ab der Anwendung von ICS2 Release 3 sind somit die Angaben der summarischen Eingangsanmeldung für alle in das Zollgebiet der Union verbrachten Waren ein oder mehrere Datensätze sowie die Ankunftsmeldung an das "Shared Trader Interface" von ICS2 zu übermitteln. Die gemäß Anhang B UZK-DA erforderlichen Datenelemente für die ESumA umfassen u.a. den 6-stelligen HS-Code, eine Warenbeschreibung sowie die EORI-Nummer des Warenempfängers in der EU (Importeur).
Entsprechend der notwendigen Vorgaben fragen die zur Abgabe der ESumA verpflichteten Wirtschaftsbeteiligten bei den Importeuren die erforderlichen Daten (insbesondere EORI-Nummer, HS-6-Steller, angemessene Warenbeschreibung in einfacher, präziser Sprache zwecks Nämlichkeitssicherung) ab.
Hinweis zur Mitteilung der EORI-Nummer:
Insbesondere die Herausgabe der EORI ist umstritten. Da es sich um eine gesetzliche Vorgabe aus dem Unionszollkodex handelt (Einzelheiten im Merkblatt zu Zollanmeldungen, Titel IV (PDF)), lässt sich dies kaum vermeiden. Es empfiehlt sich, bei der Weitergabe der EORI die Verwendung klar zur begrenzen, vor allem, wenn damit keine Vollmacht zur Importverzollung verbunden sein soll (“nur zur Verwendung im ICS2”).

Pflicht für einen Selbstkonformitätstest

Vor Produktivsetzung der Systeme der Wirtschaftsbeteiligten sind Conformance-Tests sowohl für die Anbindung an das System als auch für die ordnungsgemäße Datenübermittlung in eigener Zuständigkeit im Rahmen eines Selbstkonformitätstests gegenüber der EU-Kommission durchzuführen. Damit die EU-Kommission die praktischen Vorkehrungen für diese Tests gewährleisten kann, werden alle betroffenen Wirtschaftsbeteiligten/Softwareanbieter gebeten, den Zeitraum für die Durchführung des Selbstkonformitätstests an den Service Desk Zoll (servicedesk@zoll.bund.de) unter Mitteilung ihrer EORI-Nummer zu übermitteln. Darauf weist der deutsche Zoll in seiner Fachmeldung vom 19.12.2023 hin. Wie die Organisation des Selbstkonformitätstests funktioniert können Sie den Dokumenten dieser Seite der EU-Kommission entnehmen.

Weitere Informationen

Die EU-Kommission stellt auf Ihrer Website zu ICS 2 - Release 3 zahlreiche Informationen zum Thema zur Verfügung. Unter anderem werden Informationsblätter zu den einzelnen Schritten in Phase 3 für See- und Binnenschifffahrtsunternehmen und zur technischen Vorbereitung angeboten. Weitere Informationen zu ICS2 und zur verpflichtenden Abgabe von elektronischen Vorabanmeldungen in Form der summarischen Eingangsanmeldung finden Sie Merkblatt zu Zollanmeldungen (Titel IV) des deutschen Zolls hier (Merkblatt zu Zollanmeldungen (Titel IV) (PDF)).
Zahlreiche Fragen zu allgemeinen Fragen zu ICS2, den technischen Nachrichten, zur Selbstkonformitätsprüfung und weiteren Themen beantworten Ihnen die FAQs der EU-Kommission zu ICS2.
Quellen: Generalzolldirektion, EU-Kommission