05.07.2024

EU-Stahlschutzmaßnahmen erneut verlängert

Die Europäische Union hat 2018 Maßnahmen zum Schutz vor übermäßigen Einfuhren von Stahlerzeugnissen eingeführt. Diese Maßnahmen waren bis zum 30. Juni 2024 befristet und wurden nun um zwei weitere Jahre bis zum 30. Juni 2026 verlängert.
Die Maßnahmen umfassen Zollkontingente für die Einfuhr von Stahlerzeugnissen, auf der Grundlage vorheriger Handelszahlen. Bei Überschreiten der Kontingentmengen werden Zusatzzölle fällig.
Die Europäische Kommission hat eine Verlängerung der derzeitigen Schutzmaßnahmen für Stahlerzeugnisse um zwei weitere Jahre bis Juni 2026 beschlossen. Der Beschluss geht einer Untersuchung von vierzehn EU-Mitgliedstaaten nach, aus der hervorgeht, dass die Schutzmaßnahmen weiterhin erforderlich sind, um eine Benachteiligung der europäischen Stahlindustrie zu verhindern. Weitere Informationen finden Sie in dieser Mitteilung der Europäischen Kommission.

Quellen: Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK), Europäische Kommission