11.07.2023

Keine vorzeitige Beendigung der EU-Stahlschutzmaßnahmen

Am 27.06.2023 veröffentlichte die EU-Kommission eine Durchführungsverordnung zur Aufrechterhaltung der EU-Stahlschutzmaßnahme bis zu ihrem Auslaufen am 30. Juni 2024. Alle Zollkontingente (TRQs) der Stahl-Schutzmaßnahmen werden seit dem 1. Juli 2023 weiterhin um 4 % erhöht (liberalisiert). Damit schützt die Europäische Kommission die heimische Stahlindustrie.
Die Durchführungsverordnung folgt auf eine Untersuchung, in der geprüft wurde ob eine vorzeitige Beendigung der Schutzmaßnahme - bis Juni 2023 - gerechtfertigt war oder nicht. Im Rahmen der Überprüfung wurden Rückmeldungen von Stahlverwendern und Stahlherstellern in der EU sowie von Regierungen und ausführenden Herstellern in Drittländern eingeholt. Die Durchführungsverordnung aktualisiert zudem die Liste der Entwicklungsländer, die von den Schutzmaßnahmen betroffen oder ausgeschlossen sind. Zur Durchführungsverordnung gelangen Sie hier.
Quelle: DIHK