Investitionsmaßnahmen in der Produktion

KfW-Produktionsanlagen/ ­Produktionsprozesse

Förderziel
Das KfW-Energieeffizienzprogramm unterstützt Energieeffizienzmaßnahmen im Bereich
Produktionsanlagen/-prozesse gewerblicher Unternehmen mit zinsgünstigen Darlehen.
Antragsteller
Für Vorhaben in Deutschland sind antragsberechtigt:
 
           Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich
           in Privatbesitz befinden
  • mit Sitz in Deutschland
  • mit Sitz im Ausland

    Einzelunternehmer oder Freiberufler
  • in Deutschland
  • im Ausland
           Antragsberechtigte Unternehmen, die im Rahmen einer Contracting-
           Vereinbarung (Energie-) Dienstleistungen für einen Dritten erbringen.
Vorhaben im Ausland können ebenfalls gefördert werden. Antragsberechtigt sind:
 
  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Einzelunternehmer oder Freiberufler mit Sitz in Deutschland
  • Tochtergesellschaften der oben genannten deutschen Unternehmen mit Sitz im Ausland
  • Joint Ventures mit maßgeblicher deutscher Beteiligung im Ausland.

Förderfähige Maßnahmen
 
Investitionen

Gefördert werden alle Investitionsmaßnahmen, die eine Energieeinsparung von mindestens 10 % erzielen, beispielsweise in den Bereichen:
• Maschinen/Anlagen/Prozesstechnik
• Druckluft/Vakuum/Absaugtechnik
• Elektrische Antriebe/Pumpen
• Prozesswärme
• Prozesskälte, Kühlhäuser, Kühlräume
• Wärmerückgewinnung/Abwärmenutzung (für Produktionsprozesse)
• Mess-, Regel- und Steuerungstechnik
• Informations- und Kommunikationstechnik
• Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen
 
Modernisierungsinvestitionen müssen zu einer spezifischen Endenergieeinsparung von mindestens 10 % gemessen am Durchschnittsverbrauch der letzten 3 Jahre führen. Bei Änderung der Produktionskapazität muss die Berechnung bezogen auf die Kapazität vor Durchführung der Maßnahme erfolgen.
Bei Neuinvestitionen ist eine spezifische Endenergieeinsparung von mindestens 10 % gegenüber dem Branchendurchschnitt zu erreichen.
Die Einsparung durch die Investitionsmaßnahme ist bei Antragsstellung durch das Unternehmen oder einen Energieberater zu ermitteln. Die Berechnung kann beispielsweise über Herstellernachweise und Produktdatenblätter erfolgen.
Ferner können in Verbindung mit einer förderungswürdigen betrieblichen Energieeinsparinvestition Aufwendungen für die Planungs- und Umsetzungsbegleitung sowie für Energiemanagement-systeme gefördert werden.

Kreditbetrag

• maximal 25 Millionen Euro pro Vorhaben.
Es werden bis zu 100 % der förderfähigen Kosten finanziert.
Die Mehrwertsteuer kann mitfinanziert werden, sofern die Berechtigung zum Vorsteuerabzug nicht vorliegt.
Die Kreditobergrenze kann überschritten werden, sofern das Vorhaben eine besondere Förderungswürdigkeit besitzt.

Nähere Informationen fnden Sie hier.
Gerne beraten wir Sie auch in Ihrem Unternehmen vor Ort oder direkt bei der IHK Ostwürttemberg. Sprechen Sie uns an. Erhard Zwettler, Tel. 07321 324-127, zwettler@ostwuerttemberg.ihk.de