Autorisierte Beratungsunternehmen

go-digital

Erweiterung des Förderprogramms in Zeiten von Corona

Go-Digital ist ein Förderprogramm, mit dem die Einrichtung von Homeoffice-Plätzen finanziell unterstützt werden kann. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist jetzt ohne Zuwendungsbescheid möglich.

Viele Unternehmer müssen sich in diesen Tagen einer neuartigen Bewährungsprobe stellen. Eine Möglichkeit Kapazitätsausfälle und Effizienzverluste so gering wie möglich zu halten, ist die kurzfristige Bereitstellung von Home- und Telearbeitsplätzen.
Das Förderprogramm „go-digital“ des BMWi richtet sich gezielt an kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und das Handwerk. Go-Digital bietet neben den Modulen „Digitale Markterschließung“ und „IT-Sicherheit“ auch das Modul 3 – „Digitalisierung von Geschäftsprozessen“ an, dessen Leistungsspektrum vor dem Hintergrund der Corona-Krise nun erweitert wird.  

Ab sofort können demnach IT-Dienstleistungen, die die Einrichtung von Homeoffice-Plätzen zum Ziel haben, offiziell unter dem besagten Modul beantragt und bewilligt werden. Hierzu zählt vor allem der Aufbau sowie das Einrichten der zugehörigen Hardware. Software, die dabei zum Einsatz kommt und über die gängigen Standards hinausgeht, ist ebenfalls förderfähig.

Von der Förderung weiterhin ausgeschlossen sind hingegen reine Investitionsmaßnahmen in Hard- und Standardsoftware.
Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist möglich. KMU müssen nicht wie sonst 8-9 Wochen auf den Zuwendungsbescheid warten, sondern:

- Über das Portal easy-Online einen vollständigen Förderantrag einreichen.
- Das dadurch entstehende Dokument "Antrag für Zuwendungen auf Ausgabenbasis (AZA) an den Projektträger EuroNorm (E-Mail: go-digital@euronorm.de, Tel: 030 97003-333) schicken.
- EuroNorm prüft kurz den Antrag und bestätigt den Eingang.
- Mit Erhalt der Eingangsbestätigung durch EuroNorm können die Unternehmen die Maßnahmen starten.
- Der Versand des Zuwendungsbescheids erfolgt 8-9 Wochen später.

Fördermodule

Das Förderprogramm go-digital unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Handwerksbetriebe, die ihre Geschäftsprozesse mithilfe digitaler Lösungen optimieren wollen - service- und kundengerecht, effizient und sicher.
Dabei stehen den KMU durch vom BMWi autorisierte Beratungsunternehmen zur Seite, die sie bei der Umsetzung innovativer Maßnahmen zum Auf- bzw. Ausbau moderner IT-Systeme fachlich beraten und begleiten. Diese Beratungsunternehmen sind vom BMWi autorisiert und entlasten die KMU von allen Formalitäten - vom Antrag auf Fördermittel bis zum Nachweis der Verwendung.
Auf diese Weise profitieren KMU von einer passgenauen Beratung, die sich an ihren konkreten Bedürfnissen orientiert. Die Beratungsleistungen und die konkrete Umsetzung von abgestimmten Maßnahmen folgen diesen drei Modulen:

Modul Digitalisierte Geschäftsprozesse

  • Einführung von e-Business-Software-Lösungen für Gesamt- oder Teilprozesse des Unternehmens einschließlich ihrer möglichst sicheren Abwicklung im Unternehmen oder zwischen Unternehmen und Kunden bzw. Geschäftspartnern.
  • Je nach Wissens-, Erfahrungs- und Umsetzungsstand innerhalb des Unternehmens sind bspw. folgende Beratungs- und Umsetzungsleistungen möglich: Versand- und Retourenmanagement, Logistik, Lagerhaltung, elektronische Zahlungsverfahren
  • Ziel: Arbeitsabläufe im Unternehmen möglichst durchgängig digitalisieren, sichere elektronische und mobile Prozesse etablieren

Modul Digitale Markterschließung

  • Entwicklung einer unternehmensspezifischen Online-Marketing-Strategie
  • Aufbau einer professionellen, rechtssicheren Internetpräsenz, gegebenenfalls eines eigenen Web-Shops
  • Nutzung externer Auktions-, Verkaufs- oder Dienstleistungsplattformen sowie Social-Media-Tools, Website-Monitoring und Content-Marketing
  • nachgeordnete Geschäftsprozesse eines Online-Shops, wie bspw. die Warenbereitstellung und Zahlungsverfahren
  • Ziel: Beratung zu den vielfältigen Aspekten eines professionellen Online-Marketings

Modul IT-Sicherheit

  • Risiko- und Sicherheitsanalyse (Bewertung von Bedrohungen und möglichen Schwachstellen) der bestehenden oder neu geplanten betrieblichen IKT-Infrastruktur
  • Maßnahmen zur Initiierung/Optimierung von betrieblichen IT-Sicherheitsmanagementsystemen
  • Ziel: Vermeidung von wirtschaftlichen Schäden sowie Minimierung von Risiken durch Cyberkriminalität; selbständiger Betrieb von grundlegenden erforderlichen IT-Sicher-heitsmaßnahmen

Förderberechtigte

Rechtlich selbständige kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder des Handwerks können durch die Förderung von Beratungsleistungen begünstigt werden, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
  • unter 100 Beschäftigte bei Vertragsabschluss (einschließlich aller Partnerunternehmen und verbundenen Unternehmen)
  • Vorjahresumsatz oder Vorjahresbilanzsumme von höchstens 20 Millionen Euro
  • Betriebsstätte oder eine Niederlassung in Deutschland
  • Förderfähig nach der De-minimis-Verordnung
Sofern ein KMU „Partnerunternehmen“ oder „verbundenes Unternehmen“ ist, muss das Beratungsunternehmen die Förderfähigkeit nach der De-minimis-Verordnung der Europäischen Union hinsichtlich Mitarbeiterzahl und Jahresumsatz/Bilanzsumme bestätigen.

Leistungen

Bedarfsermittlung → Planung → Umsetzung → Inbetriebnahme
Die vom BMWi autorisierten Beratungsunternehmen tragen die Gesamtverantwortung für das jeweilige Projekt, stellen den Projektantrag und übernehmen die verwaltungsseitige Abwicklung des Projekts. So wird das Beratungsunternehmen zum „Zuwendungsempfänger“, das zu beratende KMU ist der „Begünstigte“.
Gefördert werden nur Beratungen und Leistungen, die den Anforderungen an die Module entsprechen. Die Beratungsleistung besteht aus zwei Schritten:
  1. Potenzialanalyse und Erstellung eines groben Realisierungskonzepts
  2. Konkretisierung und Umsetzung des Realisierungskonzepts

Potenziale analysieren
In einem ersten Konzept analysiert das Beratungsunternehmen die Stärken und Schwächen des KMU, um geeignete Maßnahmen empfehlen und den zeitlichen und finanziellen Aufwand abschätzen zu können. Hierfür sind folgende Schritte erforderlich:
  • Fachliches Erstgespräch zur Analyse des Ist-Zustands im Hinblick auf IT-Sicherheit, digitale Markterschließung und digitalisierte Geschäftsprozesse
  • Erarbeitung eines Stärken-Schwächen-Profils des Unternehmens im Hinblick auf
    - Leistungsfähigkeit der Technik und Potenzial von Hard- und Software
    - wirtschaftliche Lage
    - Marktsituation
  • Empfehlung geeigneter Maßnahmen und Vorprüfung des notwendigen technischen und organisatorischen Grades zu deren Umsetzung
  • Erstellung eines groben Realisierungskonzepts unter Einbeziehung
    - der oben genannten Informationen
    - der notwendigen betriebswirtschaftlichen Aspekte
    - des voraussichtlichen Zeitbedarfs und der Umsetzungskosten
  • Soweit erforderlich, Auswahl und Beauftragung eines sachverständigen Dritten
  • Qualitative und quantitative Einschätzung der Erfolgsaussichten
Eine Potenzialanalyse ist nicht zwingend erforderlich, wenn das Beratungsunternehmen das KMU und dessen Potenzial bereits kennt.

Realisierungskonzept entwickeln und umsetzen
Das autorisierte Beratungsunternehmen empfiehlt dem KMU, ob es seine innerbetrieblichen Geschäftsabläufe und/oder seine Marketingaktivitäten teilweise oder vollständig digitalisieren sollte. Es sucht nach Methoden, die auf den individuellen Arbeitsalltag des KMU oder des Handwerksbetriebs zugeschnitten sind: einfache Modelle mit nutzerfreundlicher Software, leicht bedienbare und vor allem sichere IT-Systeme und -Dienste.

Hierbei hat das Beratungsunternehmen folgende Aufgaben:
  • Erstellung eines Projektplans, inkl. Arbeitsschritte, Arbeitspakete und deren Zeitbedarf
  • Empfehlung von Maßnahmen zur Beseitigung der festgestellten Defizite bei Hard- und Software; wenn erforderlich, Ermittlung eines sachverständigen Dritten (inkl. Vorbereitung der Zusammenarbeit zwischen sachverständigem Dritten und begünstigtem Unternehmen)
  • Projektdurchführung und –controlling (administrative Serviceleistungen)
  • Auswertung des abgeschlossenen Projekts
    - Beurteilung der Abläufe und Aktivitäten
    - zu erwartende Ergebnisse
    - Schlussfolgerungen für eventuelle weitere Maßnahmen

Finanzieller Umfang

Beratungsleistungen in einem ausgewählten Hauptmodul mit gegebenenfalls erforderlichen Nebenmodulen werden mit einer Förderquote von 50 % auf einen maximalen Beratertagessatz von 1.100 Euro gefördert. Als Begünstigte zahlen Sie nur einen Eigenanteil an das Beratungsunternehmen. Der Förderumfang beträgt maximal 30 Tage in einem Zeitraum von sechs Monaten.
  • Zunächst muss ein Hauptmodul mit mindestens 51 % des Förderschwerpunktes gewählt werden.
  • Im Hauptmodul sind bis zu 20 Beratertage förderfähig, einschließlich
    - bis zu vier Beratertage für eine Potenzialanalyse und Grobkonzeptionierung
    - bis zu sechs Beratertage für sachverständige Dritte in der Umsetzungsphase
    - sowie zwei Beratertage für IT-Sicherheit (sollte als Hauptmodul „Digitalisierte Geschäftsprozesse“ oder „Digitale Markterschließung“ gewählt werden, so sind zwingend zwei Beratertage für IT-Sicherheit (Förderkriterien nach Modul IT-Sicherheit) durchzuführen. Hierfür kann bei Bedarf ein sachverständiger Dritter einbezogen werden.]
  • Bei Bedarf kann eine zusätzliche Beratungsleistung in einem oder in beiden Nebenmodul(en) mit insgesamt bis zu zehn Beratertagen gefördert werden. Diese Zusatzberatung muss in der Vorhabenbeschreibung eingeplant und im Verwendungsnachweis nachgewiesen werden.
  • Im Falle einer Kombination von Hauptmodul und Nebenmodul(en) sind maximal 30 Beratertage förderfähig.

Antragsverfahren

Anträge auf Gewährung einer Zuwendung nimmt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in schriftlicher und elektronischer Form entgegen.
Bitte verwenden Sie dafür diese Antragsformulare.
Anträge können jederzeit hier durch autorisierte Beratungsunternehmen eingereicht werden. Die Richtlinie ist bis zum 31. Dezember 2021 befristet.

Gerne beraten wir Sie auch in Ihrem Unternehmen vor Ort oder direkt bei der IHK Ostwürttemberg. Sprechen Sie uns an. Peter Schmidt, Tel. 07321 324-126, schmidt@ostwuerttemberg.ihk.de