Bundesförderung

Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen

Förderberechtigte

KMU (inkl. Selbständige und junge Unternehmen) mit bis zu 250 Mitarbeitern und max. 50 Mio. € Jahresumsatz bzw. max. 43 Mio. € Bilanzsumme. Es gilt die KMU Definition der EU. Siehe Link.

Leistungen & Finanzieller Umfang

Gegenstand der Förderung sind in Deutschland durchzuführende Innovationsaktivitäten. Dabei können folgende von den Antragstellern frei wählbare Projektformen gefördert werden:
  • A: Experimentelle Einzel- oder Kooperationsprojekte in der innovativen Frühphase mit dem Charakter von Machbarkeitstests.
  • B: Komplexe Einzel- und Kooperationsprojekte zur Ausreifung von Innovationen samt umfangreichen Markttests und Pilotierung am Markt.
  • C: Übergreifende Innovationsnetzwerke aus mindestens fünf KMU (inkl. Selbständige und junge Unternehmen), die durch Leistungen einer Netzwerkmanagementeinrichtung unterstützt werden und deren Akteure sich im gegenseitigem Austausch Wissen zu übergreifenden Innovationsthemen erarbeiten, Ideen entwickeln und Innovationen umsetzen.
Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss (Projektförderung) in Form einer Anteilsfinanzierung gewährt.
 
Max.
MA- zahl
(VZÄ)
Max.
Jahres-umsatz
in Mio. €
Max.
Bilanz- summe
in Mio. €
Förder- satz
Projekt- form A
Förder- satz
Projekt- form B
Max.
Zuschuss
A
Max.
Zuschuss
B
Kleinst-unter-nehmen
10
2
2
70 %
55 %
49.000 €
165.000 €
Kleine Unter-nehmen
50
10
10
65 %
50 %
45.500 €
150.000 €
Mittlere Unter-nehmen
250
50
43
60 %
45 %
42.000 €
135.000 €
Forschungs-einrichtungen
/Hochschulen
 
 
X
100 %
 
 
Bei Kooperationsprojekten mit Hochschulen und Forschungseinrichtungen beträgt der Zuschuss für den Anteil der Hochschule 100%.
Projektform A: zuwendungsfähige Kosten 70.000 €
Projektform B: zuwendungsfähige Kosten 300.000 €
Projektform C: zuwendungsfähige Kosten 300.000 €
 
Die Zuwendungsfähigen Kosten des Projekts, auf die der Fördersatz angewendet werden kann, errechnen sich wie folgt:
  • Bruttogehalt der beteiligten Personen (maximal. 100.000 € Jahresgehalt)
  • Aufträge an Dritte in Höhe von 25 % der Personaleinzelkosten
  • Übrige projektbezogene Kosten in Höhe von 75% der Personaleinzelkosten
Die Förderung von Innovationsnetzwerken (Baustein C) ist degressiv gestaffelt (Phase 1: 90% und Phase: 80%).
Der Gesamtbetrag der einem Unternehmen gewährten De-minimis-Beihilfen darf in einem Zeitraum von drei Steuerjahren 200 000 Euro nicht überschreiten.
 

Antragsverfahren

Die Förderentscheidung erfolgt in einem mehrstufigen Auswahlprozess:
  • Teilnahmewettbewerb für alle Projektideen, die den formellen Anforderungen genügen.
  • Antragsbegutachtung für alle Projekte, die im Teilnahmewettbewerb überzeugen konnten.
  • Auf dieser Basis: Video-Pitch16 und Förderentscheidung für Projekte der Projektform A.
  • Pitch für alle Projekte der Projektformen B und C, die bei der Antragsbegutachtung überzeugen konnten.
  • Auf dieser Basis: Förderentscheidung für Projekte der Projektformen B und C.
Die Förderung erfolgt in mehreren Runden mit jeweils themenspezifischem Fokus. Die Ausschreibungen samt Stichtagen und weitere Informationen werden auf www.bmwi.de/IGP bzw. auf dort verlinkten Internetseiten veröffentlicht.
Ein erster Förderaufruf soll noch in diesem Jahr gestartet werden und digitale und datengetriebene Geschäftsmodelle und Pionierlösungen adressieren. Für das kommende Jahr ist ein zweiter Aufruf geplant, der besonders auf kultur- und kreativwirtschaftliche Innovationen zielt. Ein dritter Aufruf soll voraussichtlich Innovationen mit einem besonders hohen „Social Impact“ adressieren, beispielsweise im Bereich Bildung und Informationszugang.
Unter nichttechnischen Innovationen werden neuartige Produkt-, Dienstleistungs-, Prozess-, Organisations- und Marketingkonzepte wie auch Geschäftsmodelle verstanden. Der primäre Wertschöpfungsbeitrag entsteht dabei wesentlich aus Veränderungen, die auf bisher nicht bekannte Anwendungskontexte, Nutzungsmöglichkeiten, organisationale Strukturen oder Ertrags- und Wertschöpfungsmechaniken abzielen. Dabei können durchaus auch neue Technologien eingesetzt werden. Nichttechnische Innovationen können in marktorientierter und gemeinwohlorientierter Ausprägung, aber auch in Mischformen vorliegen.
Gerne beraten wir Sie auch in Ihrem Unternehmen vor Ort oder direkt bei der IHK Ostwürttemberg. Sprechen Sie uns an. Peter Schmidt, Tel. 07321 324-126, schmidt@ostwuerttemberg.ihk.de