Forschungsförderung für kleine und mittlere Unternehmen

KMU innovativ

Fördermodule

Sie planen ein anspruchsvolles Forschungsprojekt in einem kleinen oder mittleren Unternehmen? Mit KMU-innovativ fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) Spitzenforschung in wichtigen Zukunftsbereichen.
Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in den folgenden Technologiefeldern und Themenbereichen:

Förderberechtigte

Antragsberechtigt sind
  • kleine und mittlere Unternehmen gemäß der KMU-Definition mit weniger als 250 Mitarbeitern und
  • einem Jahresumsatz von max. 50 Mio. Euro oder Jahresbilanzsumme von max. 43 Mio Euro und
  • mit Geschäftsbetrieb in Deutschland.
Bei der Berechnung der Mitarbeiterzahl und der finanziellen Schwellenwerte sind die Verflechtungen mit anderen Unternehmen zu berücksichtigen.
Förderwürdig sind Einzelvorhaben von Unternehmen mit Kompetenz auf dem jeweiligen Technologiefeld. Generell ist auch die Förderung von Verbünden unter Beteiligung mehrer kleiner und mittlerer Unternehmen und/oder Forschungseinrichtungen und/oder Unternehmen, welche die KMU-Kriterien nicht erfüllen, möglich. Entscheidend für eine Förderung in KMU-innovativ ist die Beteiligung eines kleinen oder mittleren Unternehmens. Auch neu gegründete Unternehmen können sich beteiligen, wenn sichergestellt ist, dass der Eigenanteil erbracht werden kann.

Leistungen & Finanzieller Umfang

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses für einen Zeitraum von i.d.R. bis zu zwei Jahren.
Die Höhe der Förderung beträgt
  • für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft i.d.R. bis zu 50% der zuwendungsfähigen Kosten (abhängig von der Art des Projektes und der Verbundstruktur),
  • keine Deckelung des förderfähigen Projektvolumens (das max. Projektvolumen ist vom Leistungsvermögen der beteiligten kleinen und mittleren Unternehmen abhängig).
Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung der Unternehmen - grundsätzlich mind. 50% der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten - vorausgesetzt. Durch die Gewährung eines  KMU-Aufschlags (Bonus) kann sich der Eigenanteil reduzieren.

Antragsverfahren

Die folgenden Schritte führen von Ihrer Idee zur Umsetzung des Forschungsvorhabens:
  1. Sie kontaktieren den Lotendienst der Förderberatung "Forschung und Innovation" des Bundes unter 0800 26 23 009 oder per E-Mail an: lotse@kmu-innovativ.de. Über den Lotsendienst können Sie klären, welche Möglichkeiten zur Förderung Ihres Forschungsvorhabens im Rahmen von KMU-innovativ bestehen.
  2. Reichen Sie die Ideenskizze Ihres Projektes zu einem der beiden Stichtage (15. April und 15. Oktober) ein.
  3. Ihre Skizze wird innerhalb von zwei Monaten begutachtet. Wenn Ihre Skizze positiv begutachtet wurde, stellen Sie einen Förderantrag (über Ihren Antrag wird innerhalb von zwei Monaten entschieden).
Wichtigste Kriterien für eine positive Förderentscheidung sind Exzellenz der Idee, Innovationsgrad, Qualifikation der Partner, Verwertung der Ergebnisse und die Bedeutung des Beitrags zur Lösung aktueller gesellschaftlich relevanter Fragestellungen.
Gerne beraten wir Sie auch in Ihrem Unternehmen vor Ort oder direkt bei der IHK Ostwürttemberg. Sprechen Sie uns an. Peter Schmidt, Tel. 07321 324-126, schmidt@ostwuerttemberg.ihk.de