Autorisierte Beratungsunternehmen

go-Inno - Innovationsmanagement

Fördermodule

Mit den BMWi-Innovationsgutscheinen (go-inno) werden externe Management- und Beratungsleistungen zur Vorbereitung und Durchführung von Produkt- und technischen Verfahrensinnovationen gefördert. Leistungen dürfen nur durch autorisierte Beratungsunternehmen erbracht werden.

Förderberechtigte

Gefördert werden Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks, die ihren Standort oder eine Niederlassung in Deutschland, weniger als 100 Beschäftigte und einen Jahresumsatz bzw. eine Jahresbilanzsumme von höchstens 20 Mio. Euro haben. Die Förderung erfolgt grundsätzlich ohne thematische Einschränkung auf bestimmte Technologien, Produkte, Branchen oder Wirtschaftszweige. Nicht förderfähig sind die Branchen Landwirtschaft und Fischerei.

Leistungen

Leistungsstufe 1: Potenzialanalyse

  • Stärken-Schwächen-Profil des Unternehmens im Zusammenhang mit dem Innovationsprojekt,
  • Vorprüfung der Marktfähigkeit des Innovationsvorhabens,
  • vorraussichtlicher Kapazitätenbedarf bei Erstellung eines Realisierungskonzeptes,
  • Finanzierungsplan aufstellen, öffentliche Förderprogramme einbeziehen,
  • Abschätzung der Erfolgsaussichten.

Leistungsstufe 2 : Realisierungskonzept

Nach einer Potenzialanalyse können sich Vertiefungsberatungen anschließen. Sind dem Beratungsunternehmen das zu beratende Unternehmen und das geplante Innovationsvorhaben bereits bekannt, so kann die Erarbeitung eines Realisierungskonzeptes ohne vorherige Durchführung einer Potenzialanalyse erfolgen.
  • Technologiebewertung auf der Grundlage von Markteinschätzungen und Marktanalysen,
  • Ermittlung eines geeigneten externen Technologiegebers,
  • Erarbeitung des Realisierungskonzeptes,
  • Kooperationsanbahnung zwischen zu beratendem Unternehmen und gegebenenfalls externem Technologiegeber,
  • Einbeziehung öffentlicher Förderprogramme zur Finanzierung des Innovationsvorhabens,
  • Begleitung des Unternehmens bei erforderlichen Gesprächen, insbesondere mit Banken oder Venture-Capital-Gesellschaften,
  • Kreativworkshop,
  • Befähigung des beratenen Unternehmens zu Auf- bzw. Ausbau eines Innovationsmanagements.

Finanzieller Umfang

Mit den BMWi-Innovationsgutscheinen können Sie bis zu 50 Prozent Ihrer Ausgaben für externe Beratungsleistungen abdecken. Sie zahlen nur den Eigenanteil zu den Beratungskosten. Nur die vom BMWi autorisierten Beratungsunternehmen dürfen die geförderten Leistungen erbringen.
Leistungsstufe
max. Tagewerke
Max. Wert
Potenzialanalyse
10 TW
5.500 €
Realisierungskonzept
25 TW
13750 €
Für einen Beratertag sind Ausgaben bis zu 1.100 Euro je Tagewerk zu 50 Prozent förderfähig. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist nicht förderfähig. Sie ist vom Unternehmen auf den Gesamtbetrag der Beratungsleistung zu entrichten.

Antragsverfahren

Den BMWi-Innovationsgutschein erhalten Sie in Ihrer Region bei einem autorisierten Beratungsunternehmen. Mit einem autorisierten Beratungsunternehmen Ihrer Wahl schließen Sie einen Beratungsvertrag ab. Dabei lösen Sie den BMWi-Innovationsgutschein ein. Sie zahlen nur den Eigenanteil sowie die Umsatzsteuer auf den Gesamtbetrag der Beratungsleistung.

Gerne beraten wir Sie auch in Ihrem Unternehmen vor Ort oder direkt bei der IHK Ostwürttemberg. Sprechen Sie uns an. Peter Schmidt, Tel. 07321 324-126, schmidt@ostwuerttemberg.ihk.de