Förderung von Innovation und Investition

Invest BW fördert Innovation und Investition

Fördermittel aktuell

Invest BW-Förderung startet in die nächste Runde

Zur Förderung von Zukunftsinvestitionen von Unternehmen stellt das Land im Rahmen von Invest BW insgesamt 300 Millionen Euro an Zuschüssen aus dem Zukunftsprogramm „Zukunftsland BW – Stärker aus der Krise“ bereit.

Das Förderprogramm Invest BW startet ab dem 15. Oktober 2021 als Innovationsförderprogramm in eine zweite Runde. Bis Ende 2022 werden regelmäßig technologieoffene und missionsorientierte Förderaufrufe ausgeschrieben, die jeweils quartalsweise veröffentlicht werden.
Der erste technologieoffene Förderaufruf beginnt am 15. Oktober und endet mit dem 15. Januar 2022. Anders als bislang, gilt nun für die Antragstellung das Stichtagsprinzip!
 
Die eingereichten Vorhaben werden nach festgelegten Förderkriterien und unter wettbewerblichen Gesichtspunkten bewertet. Für die erste Förderrunde sind 40 Millionen Euro vorgesehen.
Alle Informationen zur Antragestellung finden Sie ab 15.10.2021 unter www.invest-bw.de.
Für interessierte Unternehmen es eine Informationsveranstaltung am 10. November 2021. Eine Anmeldung zum kostenfreien Web-Seminar ist ab 15. Oktober möglich unter https://register.gotowebinar.com/register/1311677108050113294.
Zur Förderung von Zukunftsinvestitionen von Unternehmen stellt das Land im Rahmen von Invest BW insgesamt 300 Millionen Euro an Zuschüssen aus dem Zukunftsprogramm „Zukunftsland BW – Stärker aus der Krise“ bereit.

Wer wird gefördert?

Das branchenoffene Programm „Invest BW“ ist für Unternehmen aller Größen mit Sitz in Baden-Württemberg zugänglich.
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Was wird gefördert?

Es gibt folgende zwei Förderlinien:
  1. Innovationsförderung
    Für Innovationsvorhaben beträgt der maximale Förderzuschuss fünf Millionen Euro. Im Rahmen der Innovationsförderung können Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben, einschließlich Prozessinnovationen bzw. nichttechnische Innovationen und Dienstleistungsinnovationen gefördert werden.
  2. Investitionsförderung
    In der Investitionsförderung können Unternehmen Zuschüsse bis maximal eine Million Euro erhalten. Gefördert werden Errichtungsinvestitionen (Ansiedlungen), Erweiterungsinvestitionen und Investitionen in die Transformation oder Diversifizierung einer Betriebsstätte in Baden-Württemberg.
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Förderlinie “Innovationsförderung”

Fördervoraussetzungen

Mit Zuschüssen gefördert werden Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben, einschließlich Prozessinnovationen bzw. nichttechnische Innovationen und Dienstleistungsinnovationen, die branchenübergreifend auf neue Produkte, neue Dienstleistungen, neue Geschäftsmodelle und -prozesse sowie datenbasierte Dienstleistungen (sog. Smart Services) und Service-Plattformen abzielen.
Das Vorhaben muss auf die Erschließung neuer Marktfelder und eine Erhöhung der Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit sowie der Innovationskraft der Unternehmen ausgerichtet sein.
Das Vorhaben muss in seinen wesentlichen Teilen in Baden-Württemberg durchgeführt werden.

Antragsberechtigte

  • Einzelvorhaben:
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe, die ihren Sitz, eine Niederlassung oder eine Betriebsstätte in Baden-Württemberg haben oder einen Sitz, eine Niederlassung oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg errichten wollen.
  • Verbundvorhaben:
Antragsberechtigt im Verbund sind:
  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe, die ihren Sitz, eine Niederlassung oder eine Betriebsstätte in Baden-Württemberg haben oder einen Sitz, eine Niederlassung oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg errichten wollen.
  • Gemeinnützige außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Hochschulen und Hochschuleinrichtungen mit Sitz in Baden-Württemberg.

Förderkriterien

Die Förderkriterien, nach denen Entscheidungen über Förderanträge getroffen werden, sind wie folgt:
  • Innovationshöhe
  • Anreizeffekt (Förderbedarf)
  • Qualität und Überzeugungskraft des Projekts
  • Verwertungsoption bzw. Anwendungsnähe
  • Qualifikation und Motivation der Projektbeteiligten
  • Beitrag zu Nachhaltigkeit und Klimaschutz

Förderkonditionen

Der Umsetzungszeitraum beträgt im Regelfall bis zu 24 Monate. In begründeten Ausnahmefällen beträgt der Umsetzungszeitraum maximal 36 Monate. Die Vorhaben müssen bis spätestens 31. Dezember 2024 abgeschlossen sein.
Es können Zuwendungen zwischen 20.000 Euro bis 5.000.000 Euro gewährt werden.

Förderquoten für Unternehmen

  • Einzelvorhaben:
Größe
Industrielle Forschung
Experimentelle Entwicklung
Kleine Unternehmen (unter 50 Mitarbeiter / Jahresumsatz bzw. Bilanzsumme unter 10 Mio. Euro)
70 %
45 %
Mittlere Unternehmen (unter 250 Mitarbeiter / Jahresumsatz bzw. Bilanzsumme unter 50 Mio. Euro bzw. 43 Mio. Euro)
60 %
35 %
Unternehmen mit weniger als 3.000 Beschäftigten
50 %
25 %
Unternehmen ab 3.000 Beschäftigten
40 %
15 %
  • Verbundvorhaben:
Bei Verbundvorhaben kann für Unternehmen ein Zuschlag i. H. v. bis zu 15 Prozentpunkten auf den jeweiligen Fördersatz gewährt werden, maximal jedoch bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben des Teilvorhabens.
Größe
Industrielle Forschung (inkl. Verbundbonus)
Experimentelle Entwicklung (inkl. Verbundbonus)
Kleine Unternehmen (unter 50 Mitarbeiter / Jahresumsatz bzw. Bilanzsumme unter 10 Mio. Euro)
80 %
60 %
Mittlere Unternehmen (unter 250 Mitarbeiter / Jahresumsatz bzw. Bilanzsumme unter 50 Mio. Euro bzw. 43 Mio. Euro)
75 %
50 %
Unternehmen mit weniger als 3.000 Beschäftigten
65 %
40 %
Unternehmen ab 3.000 Beschäftigten
55 %
30 %

Zuwendungsfähige Ausgaben

Förderfähige sind Personalausgaben (Forscher, Techniker und sonstiges Personal, soweit diese für das Vorhaben eingesetzt werden).
Die Kalkulation und der Nachweis der projektbezogenen förderfähigen Personalausgaben für Unternehmen erfolgen in pauschalierter Form.
Die Ermittlung der Personaleinzelausgaben erfolgt anhand der voraussichtlichen einkommen-/lohnsteuerpflichtigen Bruttolöhne bzw. -gehälter je Kalenderjahr (ohne Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung und ohne umsatz- oder gewinnabhängige Zuschläge) der im Projekt tätigen Mitarbeiter.
Die Obergrenze für das zuwendungsfähige Jahresbruttogehalt liegt bei 120.000 Euro.

Fremdleistungen

Fremdleistungen sind förderfähig. Das sind z. B. Ausgaben für projektbezogene Unteraufträge an Dritte, insbesondere Dienstleistungen ohne Forschungscharakter sowie Unteraufträge an Forschungseinrichtungen.
Die Ausgaben für Unteraufträge dürfen 40 Prozent der Gesamtausgaben des Projekts nicht überschreiten. Eine Begründung der Notwendigkeit ist dem Antrag beizufügen. Ebenso ist die Höhe der angesetzten Fremdleistungen zu plausibilisieren, z. B. durch Vorlage eines Angebots, einer unverbindlichen Preisauskunft oder einer begründeten Kostenschätzung.

Gemeinsausgabenzuschlag

Zusätzlich wird ein pauschaler Gemeinausgabenzuschlag in Höhe von maximal 100 Prozent der kalkulierten Personaleinzelausgaben für Unternehmen gewährt.
Mit der Gemeinausgabenpauschale sind bei Unternehmen alle übrigen projektbezogenen Ausgaben abgegolten.
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Förderlinie “Investitionsförderung”

Fördervoraussetzungen

Mit Zuschüssen gefördert werden Unternehmensinvestitionen, die zum Ziel haben, Produktivität der Unternehmen zu erhöhen oder die Effizienz bzw. Flexibilität der Produktions- und Arbeitsprozesse zu steigern. Zudem sollten sie zum Erhalt und Ausbau der Arbeitsplätze in Baden-Württemberg beitragen.
Zuschläge zum Regelfördersatz von zehn Prozent sind möglich für Projekte, die Ziele der Nachhaltigkeit verfolgen, insbesondere den Umweltschutz durch den verminderten Einsatz von natürlichen Ressourcen und Energie.
Auch Investitionsvorhaben, die von hoher strategischer Bedeutung für den Standort Baden-Württemberg sind und in besondere Weise zu dessen Wettbewerbsfähigkeit beitragen, können einen gesonderten Fördersatz beantragen.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe, die ihren Sitz, eine Niederlassung oder eine Betriebsstätte in Baden-Württemberg haben oder einen Sitz, eine Niederlassung oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg errichten wollen.
Das Vorhaben muss in seinen wesentlichen Teilen in Baden-Württemberg durchgeführt werden.

Förderkonditionen

Der Umsetzungszeitraum beträgt im Regelfall maximal 24 Monate.
Es können Zuwendungen zwischen 2.000 Euro bis 1.000.000 Euro gewährt werden.

Förderquoten für Unternehmen

  • Der Regelfördersatz beträgt 10 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
  • Trägt die beantragte Maßnahme in erheblicher Weise zur Erreichung von Zielen der Nachhaltigkeit im Umweltbereich bei, so erhöht sich der Fördersatz um bis zu 10 Prozentpunkte. Dies wird angenommen, wenn das Investitionsvorhaben dazu geeignet ist, das Unternehmen in die Lage zu versetzen, über die nationalen bzw. europäischen Normen für den Umweltschutz hinausgehend oder bei Fehlen solcher Normen den Umweltschutz zu verbessern (Nachhaltigkeitsbonus).
  • Bei Projekten von außergewöhnlicher volkswirtschaftlicher Bedeutung für den Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg erhöht sich der Fördersatz um bis zu 10 Prozentpunkte. Dies wird insbesondere angenommen, wenn das Investitionsvorhaben dazu geeignet ist, einen besonderen Beitrag zu technologischen und strukturellen Veränderungen zu leisten, erhebliche und nachhaltig positive Arbeitsplatz- und/oder Beschäftigungseffekte zu erzielen oder eine besondere strategische Bedeutung für den Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg haben (z. B. Neuansiedlungen, Betriebserweiterungen, Standorterhaltung).
  • Der maximal mögliche Fördersatz für ein Vorhaben liegt auch bei einer Inanspruchnahme der Förderaufschläge bei 25 Prozent.
ACHTUNG: Antragsteller, die Förderaufschläge beantragen, haben dies im Antrag nachvollziehbar zu begründen und durch entsprechende prüffähige Messgrößen bzw. Kennzahlen zu belegen.

Zuwendungsfähige Ausgaben

  • Anschaffungs- und Herstellungsausgaben der zum Investitionsvorhaben zählenden beweglichen Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens (unter anderem Anlagen, Maschinen), die innerhalb des geförderten Unternehmens in Baden-Württemberg eingesetzt werden, sofern diese aktiviert werden und abschreibungsfähig sind.
  • Sachausgaben und Fremdleistungen für Qualifizierungsmaßnahmen, die dazu dienen, das eigene Personal im Umgang mit neuen Maschinen, Anlagen und Prozessen, die im Rahmen dieser Verwaltungsvorschrift gefördert werden, zu schulen.
  • Anschaffungsausgaben von immateriellen Wirtschaftsgütern.
  • Immaterielle Wirtschaftsgüter sind nur förderfähig, sofern diese aktiviert werden und abschreibungsfähig sind, der Investor diese von einem Dritten (nicht von verbundenen oder sonst wirtschaftlich, rechtlich oder personell verflochtenen Unternehmen) zu Marktbedingungen erworben hat und diese Wirtschaftsgüter ausschließlich innerhalb der Betriebsstätte, welche die Förderung erhält, genutzt werden.
  • Gemietete oder geleaste Wirtschaftsgüter, mit Ausnahme von Grundstücken, soweit sie beim Antragsteller aktiviert werden.
  • Im Falle der Übernahme einer Betriebsstätte: Die förderfähigen Anschaffungsausgaben der Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens bis zur Höhe des Marktpreises. Anschaffungsausgaben für Wirtschaftsgüter, die bereits öffentlich gefördert wurden, sind hiervon abzuziehen.

Nicht zuwendungsfähige Ausgaben

  • Personalausgaben, Eigenleistungen, Reiseausgaben.
  • Bau- und Gebäudeinvestitionen.
  • Reine Ersatzinvestitionen, es sei denn, das neu angeschaffte oder hergestellte Wirtschaftsgut trägt gegenüber dem ausgeschiedenen Wirtschaftsgut zu einer wesentlichen Verbesserung bei.
  • Die Anschaffungs- bzw. Herstellungsausgaben für Personenkraftwagen, Kombifahrzeuge, Lastkraftwagen, Omnibusse, Luftfahrzeuge, Schiffe und Schienenfahrzeuge sowie sonstige Fahrzeuge, die im Straßenverkehr zugelassen sind und primär dem Transport dienen.
  • Ausgaben im Zusammenhang mit der Anpassung von betrieblichen Standards oder Abläufen an bestehende rechtliche Vorschriften.
  • Gebrauchte Wirtschaftsgüter, es sei denn, es handelt sich um die Übernahme einer stillgelegten oder von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte oder das erwerbende Unternehmen ist ein KMU gemäß Anhang I AGVO in der Gründungsphase. Förderfähig sind nur gebrauchte Wirtschaftsgüter, die nicht von verbundenen oder sonst wirtschaftlich, rechtlich oder personell verflochtenen Unternehmen angeschafft oder nicht bereits früher mit öffentlichen Mitteln gefördert wurden. Im Falle kleiner Unternehmen, die von Familienmitgliedern ursprünglicher Eigentümer oder von ehemaligen Beschäftigten übernommen werden, entfällt die Voraussetzung, dass die Vermögenswerte von Dritten, die in keiner Beziehung zum Käufer stehen, erworben werden müssen.
  • Aktivierungsfähige Finanzierungsausgaben (z. B. Bauzeitzinsen).
  • In einem Sammelposten zusammengefasste geringwertige Wirtschaftsgüter.
  • Einzelbelege, deren Betrag unterhalb von 1.000 Euro (netto) liegt.
  • Umsatzsteuer und auf Rechnungen ausgewiesene Skonti und Rabatte, unabhängig von ihrer Inanspruchnahme.
  • Grunderwerbsausgaben inklusive Nebenausgaben sowie Mietkauf oder Leasing von Grundstücken.
  • Die Ausgaben für reine Betriebsverlagerungen ohne gleichzeitige Erweiterung und Modernisierung der Betriebsstätte.

Weitere Informationen und Antragstellung

Weitere Informationen zum Invest BW-Programm und für die Antragstellung inden Sie unter dem Link:
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Weitere Fördermöglichkeiten für Ihr Unternehmen finden Sie in unserer Rubrik “Fördergelder”.