Neue Produkte oder Produktionsverfahren

Innovationsfinanzierung

Ziel

Zur Finanzierung marktnaher Forschung und Entwicklung (FuE) erhalten Unternehmen besonders günstige Förderdarlehen, wenn das antragsstellende Unternehmen das innovative Vorhaben selbst durchführt.

Empfänger

Gefördert werden Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige freier Berufe, die seit mindestens 2 Jahren am Markt tätig sind.
Gefördert werden nur Unternehmen, bei denen es sich um kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Sinne der Definition der EU-Kommission handelt. Sie müssen folgende zwei Kriterien erfüllen:
  • sie beschäftigen weniger als 250 Personen
  • sie haben entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro.
Bei der Berechnung der Schwellenwerte für Beschäftigte und Umsatz bzw. Bilanzsumme sind eventuelle Verflechtungen mit anderen Unternehmen (Beteiligungen ab 25%) zu berücksichtigen. Das Merkblatt "Allgemeine Erläuterungen zur Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen" enthält insbesondere zu Verflechtungen detailierte Informationen. Sie erhalten dieses bei der L-Bank unter Tel. 0711 122-2345 oder im Internet.

Gegenstand der Förderung

Gefördert werden marktnahe Forschungs- und Entwicklungsvorhaben von Unternehmen mit dem Ziel der
  • Aufnahme neuer Produkte in das Produktionsprogramm
  • Einführung neuer Produktionsverfahren
  • Einführung neuer Dienstleistungen
  • wesentlichen Weiterentwicklungen von vorhandenen, selbst entwickelten Produkten, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen.
FuE-Aufwendungen sind überwiegend im Unternehmen zu erbringen.
Das FuE-Vorhaben muss am Standort Baden-Württemberg durchgeführt werden.

Art, Umfang und Höhe

  • Kredithöhe: 10 TEUR bis 5 Mio. EUR
  • Laufzeit: 6, 8 oder 10 Jahre
  • Tilgungsfreie Anlaufjahre: 0 bis 2 Jahre
  • Sollzinsverbilligung und -bindung: wie Kreditlaufzeit, max. 10 Jahre
  • Tilgungszuschüsse wirken sich reduzierend auf das Restkapital aus.
  • Aktuelle Zinsen und Konditionen unter: www.l-bank.de/inno

Antragsverfahren

  1. Das Unternehmen stellt den Förderantrag bei seiner Hausbank.
  2. Diese leitet dann den Antrag, gegebenenfalls über ihr Zentralinstitut, an die L-Bank weiter.
  3. Die Hausbank erhält von der L-Bank den Förderkredit, den sie in eigenem Namen und in eigenem Risiko an das Unternehmen auszahlt.
Der Antrag wird auf dem Antragsvordruck der L-Bank "Antrag für Kreditprogramme des Landes" (Vordruck 9078) gestellt.
Zusätzlich muss das Unternehmen eine Projektbeschreibung einreichen.
Antragsvordrucke liegen den Hausbanken vor oder können im Internet unter www.l-bank.de/innovation heruntergeladen werden.
Gerne beraten wir Sie auch in Ihrem Unternehmen vor Ort oder direkt bei der IHK Ostwürttemberg. Sprechen Sie uns an. Peter Schmidt, Tel. 07321 324-126, schmidt@ostwuerttemberg.ihk.de