Schwerpunkt Digitalisierung

KfW-Innovationsförderung

Ziel

Zinsgünstige Finanzierung von Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben in Deutschland sowie von Investitionen und Betriebsmitteln innovativer und etablierter Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.

Empfänger

Das Programm wendet sich an etablierte Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die seit mindestens 2 Jahren am Markt aktiv sind.
Förderfähig in dem Sinne sind:
  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
  • Freiberuflich Tätige, z. B. Ärzte, Steuerberater, Architekten.
  • Größere mittelständische Unternehmen, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden 
Innovativ sind Unternehmen im Sinne der Förderung, wenn das Wachstum binnen der letzten drei Geschäftsjahre mehr als 20 Prozent p.a. im Mittel betrug. Das Unternehmen ist zwischen zwei und zwölf Jahren alt und beschäftigt mehr als zehn Mitarbeiter.

Gegenstand der Förderung

Gefördert wird sowohl der Finanzierungsbedarf im Zusammenhang mit einem einzelnen Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben von Unternehmen als auch der gesamte Finanzierungsbedarf innovativer Unternehmen:
  • Digitalisierungsvorhaben
  • Innovationsvorhaben
  • Vorhaben innovativer Unternehmen
Folgende Maßnahmen bzw. Kosten werden gefördert:
Im Rahmen digitaler bzw. innovativer Vorhaben von Unternehmen:
  • Vorhabensbezogene Investitionen
  • Vorhabensbezogene Betriebsmittel(z. B. laufende Kosten, Erwerb von Aktiva des Umlaufvermögens, etc.)
  • "Vereinfacht ermittelte Kosten": Aus Vereinfachungsgründen können Kosten in Höhe von maximal 200 Prozent der vorhabensbezogenen Personalkosten als Alternative zu förderfähigen vorhabensbezogenen Investitionskosten bzw. Betriebsmitteln angesetzt werden.
Bei innovativen Unternehmen:
  • Alle Investitionen
  • Alle Betriebsmittel (z. B. laufende Kosten, Erwerb von Aktiva des Umlaufvermögens, Warenlager (unabhängig von einem konkreten Innovations-oder Digitalisierungs-vorhaben) etc.)
Über förderfähige Maßnahmen gibt die Ergänzungsliste ausführlich Auskunft.

Art, Umfang und Höhe

Kreditbetrag:
  • min. 25.000,00 Euro pro Vorhaben
  • max. 25 Mio. Euro pro Vorhaben
Zinssatz:
  • über Laufzeit festgeschrieben
  • ist abhängig von der Bonität
Auszahlung:
  • 100 %
Laufzeit:
  • bis zu 5 Jahre bei höchstens einem tilgungsfreien Anlaufjahr (5/1)
  • bis zu 7Jahre bei höchstens 2 tilgungsfreien Anlaufjahren (7/2)
  • bis zu 10 Jahre bei höchstens 2 tilgungsfreien Anlaufjahren (10/2)
Sicherheiten:
  • banküblich
Um den Zugang zu der Finanzierung zu erleichtern, wird eine 70%ige Haftungsfreistellung gegenüber dem durchleitenden Kreditinstitut angeboten.

Antragsverfahren

Anträge sind über die Hausbank an die KfW vor Beginn des Vorhabens zu stellen. Weitere Fördervoraussetzungen und Informationen finden Sie auf der Internetseite der KfW.
Gerne beraten wir Sie auch in Ihrem Unternehmen vor Ort oder direkt bei der IHK Ostwürttemberg. Sprechen Sie uns an. Peter Schmidt, Tel. 07321 324-126, schmidt@ostwuerttemberg.ihk.de