Nr. 4467404

Arbeitsrecht

Stempel mit Aufschrift Gewerkschaft © Erwin Wodicka // depositphotos.com

Die Möglichkeit, Tarifverträge abzuschließen, ist ein wesentliches Element der in Artikel 9 Grundgesetz verankerten Tarifautonomie.

Mann mit rotem Helm vor Schaltanlage © Getty Images

Unter dem Begriff Kurzarbeit ist die vorübergehende Herabsetzung der betriebsüblichen regelmäßigen Arbeitszeit unter entsprechender Minderung des Arbeitsentgeltes zu verstehen. Mit eServices bietet die Arbeitsagentur bequemen Dokumentenaustausch zur Einführung und Abrechnung.

Fünf vor Zwölf © pojoslaw - Getty Images/iStockphoto

Abbau von Überstunden, Nutzung von Arbeitszeitkonten, Kurzarbeit als auch Reduzierung der Wochenarbeitszeit können in Krisenzeiten helfen.

Illustration einer Bewerberauswahl © depositphotos.com

Unternehmer müssen für einen diskriminierungsfreien Betrieb sorgen, denn jede Maßnahme die einen Arbeitnehmer besser oder schlechter stellt, kann künftig angegriffen werden.

Mann liest einen Aushang © depositphotos.com

Arbeitnehmerschutzgesetze müssen für die Mitarbeiter jederzeit einsehbar sein. Bei Verstoß gegen die sogenannte Aushangpflicht droht dem Unternehmer ein Bußgeld.