Geprüfte(r) Industriemeister(in) Fachrichtung Lebensmittel
Veranstaltungsdetails
Industriemeister/innen der Fachrichtung Lebensmittel überwachen und optimieren lebensmitteltechnische Produktionsprozesse, koordinieren die In- und Außerbetriebnahme von Produktionsanlagen, organisieren den Einsatz von Betriebsmitteln und stellen deren Betriebsbereitschaft sicher. Sie führen Maßnahmen zur Vermeidung von Betriebsstörungen durch und setzen technologische Weiterentwicklungen sowie neue Produktionsprozesse um. Sie planen Qualitätsmaßnahmen, überwachen die Einhaltung von Qualitätsvorgaben und stellen den Werterhalt von Rohwaren, Hilfsmitteln und Endprodukten sicher. Des Weiteren leiten Sie Fachkräfte an, wirken bei der Personalauswahl mit, organisieren die betriebliche Aus- und Weiterbildung und überwachen die Arbeitsleistung und Kostenentwicklung in ihrem Verantwortungsbereich.
Der Lehrgang dient als Vorbereitung auf die Prüfung zum/zur "Geprüfte(n) Industriemeister(in) der Fachrichtung Lebensmittel" vor der Industrie- und Handelskammer.
Lehrgangsinhalte:
Fachübergreifende Basisqualifikationen
- Rechtsbewusstes Handeln
- Betriebswirtschaftliches Handeln
- Anwenden von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
- Zusammenarbeit im Betrieb
- Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten
Handlungsspezifische Qualifikationen
1. Handlungsbereich "Technik"
- Lebensmitteltechnologie
- Betriebstechnik
- Warenmanagement
2. Handlungsbereich "Organisation"
- Betriebliches Kostenwesen
- Planung, Steuerung und Kommunikation
- Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz sowie Lebensmittelsicherheit
3. Handlungsbereich "Führung und Personal"
- Personalführung
- Personalentwicklung
- Qualitätsmanagement
Allgemeine Eckdaten:
Umfang:
ca. 940 Unterrichtsstunden
Dauer:
ca. 30 Monate
Zeiten:
In der Regel dienstags von 17:30 bis 20:45 Uhr sowie samstags 8:00 bis 13:00 Uhr. Während der Schulferien in Niedersachsen kein Unterricht.
Ort:
Osnabrück
Zahlungsmodalitäten:
Das Lehrgangsentgelt kann als Gesamtzahlung zu Beginn des Lehrgang in Rechnung gestellt werden oder in zwölf vierteljährlichen Raten à 405,00€.
Bei einer Ratenzahlung wird die 1. Rate zu Lehrgangsbeginn in Rechnung gestellt. Die weitere Rechnungsstellung erfolgt jeweils zum 15. Januar, 15. April, 15. Juli und 15. Oktober eines Jahres.
Förderung:
Lehrgangsentgelt und Prüfungsgebühren können auf Antrag durch das Aufstiegs-BAföG (AFBG) gefördert werden. Informationen zur Antragstellung sowie die entsprechenden Antragsformulare finden Sie unter www.aufstiegs-bafoeg.de