Geprüfte(r) Industriemeister(in) - Fachrichtung Lebensmittel

Prüfungstermine und Anmeldung

Bundeseinheitliche Prüfungstermine * und Anmeldefristen
Prüfungstermine
2024
2025
2026
Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen
  • Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten
  • Anwenden von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
  • Rechtsbewusstes Handeln





2. Mai





6. Nov.



29. April



5. Nov.



29. April



5. Nov.
  • Betriebswirtschaftliches Handeln
  • Zusammenarbeit im Betrieb
3. Mai
7. Nov.

30. April

6. Nov.

30. April

6. Nov.
Handlungsspezifische Qualifikationen
1. Situationsaufgabe mit dem Schwerpunkt Technik

28. Mai

4. Dez.

19. Mai

4. Dez.

27. Mai

23. Nov.
2. Situationsaufgabe mit dem Schwerpunkt Organisation
29. Mai
5. Dez.
20. Mai
5. Dez.
28. Mai    
24. Nov.
Anmeldeschluss
1. Feb. 2024
1. Aug. 2024
1. Feb. 2025
1. Aug. 2025
1. Feb. 2026
1. Aug. 2026
Anmeldung
Online-Portal
* Die genannten Termine sind bundeseinheitliche Prüfungstermine. Eine Prüfung vor der IHK Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim findet statt, sofern sich mindestens zehn Teilnehmer(innen) zur Prüfung anmelden.

Zulassung

(1) Zur Prüfung im Prüfungsteil "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
  1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Ernährungsberufen zugeordnet ist, oder
  2. eine erfolgreich abgelegte Abschluss- oder Gesellenprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und eine auf die Berufsausbildung folgende mindestens einjährige Berufspraxis oder
  3. eine mindestens vierjährige Berufspraxis.
(2) Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
  1. das Ablegen des Prüfungsteils "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen", das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
  2. über die in Absatz 1 Nr. 1 genannte Voraussetzung hinaus mindestens ein Jahr Berufspraxis und über die in Absatz 1 Nummer 2 bis 3 genannten Voraussetzungen hinaus mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis.

    Der Nachweis des Erwerbs der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung vorzulegen.

Die Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Industriemeisters – Fachrichtung Lebensmittel und einer Geprüften Industriemeisterin – Fachrichtung Lebensmittel haben.
Abweichend von den oben genannten Voraussetzungen kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erworben zu haben, die der beruflichen Handlungsfähigkeit vergleichbar sind und die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

Kosten

Die Prüfungsgebühr wird mit der Zulassung zur Prüfung erhoben. Maßgeblich für die Höhe der Prüfungsgebühr ist der zu diesem Zeitpunkt gültige Gebührentarif der Industrie- und Handelskammer Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim.

Bildungsträger

Folgende Bildungsträger bieten Vorbereitungslehrgänge an:

bfw – Unternehmen für Bildung
Berufsfortbildungswerk Gemeinnützige Bildungseinrichtung des DGB GmbH (bfw)

Stüvenbrede 4
49084 Osnabrück
E-Mail: www.bfw.de
Telefon: 0541 42750
Industrie- und Handelskammer
Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim

Neuer Graben 38, 49074 Osnabrück
Ansprechpartnerin: Gisela Schulte-Lulis
E-Mail: schulte-lulis@osnabrueck.ihk.de
Telefon: 0541 353-477
Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie auch im Weiterbildungs-Informations-System (WIS).

Die Lehrgangsträger sind in alphabetischer Reihenfolge genannt. Empfehlungen werden hiermit nicht ausgesprochen. Fragen über Lehrgangskosten, Dauer etc. bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.

Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sollten Sie als Bildungsträger, der auf IHK-Fortbildungsprüfungen im IHK-Bezirk Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim vorbereitet, hier nicht aufgeführt sein, so schicken Sie uns bitte eine Info.