Bürokratieabbau: Dienstleister von statistischer Meldepflicht befreit

Viele niedersächsische Dienstleistungsunternehmen sind im Zuge des Zweiten Mittelstandsentlastungsgesetzes von statistischen Meldepflichten befreit worden. Nach Auskunft des Niedersächsischen Landesamts für Statistik mussten bisher 2.980 Unternehmen für die amtliche Dienstleistungsstatistik Angaben zu Umsätzen und Beschäftigten machen. Seit dem 2. Berichtsquartal 2007 sind nur noch 298 Unternehmen berichtspflichtig. Befragt werden nur noch Unternehmen, die mehr als 250 Beschäftigte oder einen Mindestumsatz von 15 Mio. Euro im Jahr aufweisen. Die Entlastung wurde möglich, da für die amtliche Statistik jetzt verstärkt auf bereits vorhandene Verwaltungsdaten zurückgegriffen wird.
Die IHK-Organisation hatte mit einer Liste von 66 Vorschlägen zum Bürokratieabbau einen konkreten Beitrag zum Zweiten Mittelstandsentlastungsgesetzes geleistet und darin auch eine deutliche Entlastung von Statistikpflichten gefordert. Die vollständige Vorschlagsliste und alle Einzelheiten zum Zweiten Mittelstandsentlastungsgesetz können Sie in der linken Spalte ("Mehr zum Thema") abrufen.