Bürokratieabbau - Mittelstands-Entlastungs-Gesetz (MEG II) - Abgeschlossenes Gesetzgebungsverfahren
(27.07.07) Die Einzelheiten des abgeschlossenen Gesetzgebungsverfahrens sind:
- Existenzgründer werden in den ersten drei Jahren unter bestimmten Voraussetzungen von statistischen Meldepflichten befreit. Betroffen sind ca. 7.100 Existenzgründer, die Bürokratiekosten von rd. 1,2 Millionen Euro sparen.
- Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten sollen im Kalenderjahr in höchstens drei Stichprobenerhebungen für Bundesstatistiken mit Auskunftspflicht einbezogen werden.
- In der Dienstleistungskonjunkturstatistik werden verstärkt bereits vorhandene Verwaltungsdaten genutzt. Für 33 000 kleinere Dienstleistungsunternehmen entfällt die vierteljährliche Befragung; die Kostenersparnis beträgt 3,5 Millionen Euro p.a.
- Die Genehmigungspflicht im Preisangaben- und Preisklauselgesetz entfällt. Der ersatzlose Wegfall der Genehmigungspflicht von zuletzt 17.000 Anträgen p.a. spart den Unternehmen 640.000 Euro Bürokratiekosten.
- Die Zusammenarbeit von Bund und Ländern bei der Förderung der regionalen Wirtschaftsstruktur wird vereinfacht und der Verwaltungsaufwand reduziert. Davon sind rd. 2000 Förderfälle jährlich betroffen, mit denen in KMU-Betrieben zuletzt insgesamt 2,7 Mrd. Euro Investitionen ausgelöst und rd. 40.000 Arbeitsplätze geschaffen oder gesichert wurden.
- Das Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern wird geändert. In jährlich rund 900.000 Fällen werden Auskünfte über Gewerbetreibende von den Gewerbebehörden, die Auskunftsersuchen manuell arbeiten, auf die Finanzbehörden, die praktisch ohne Zusatzaufwand auf automatisierte Verfahren zurückgreifen, verlagert. Das Einsparpotential liegt bei rd. 2,2 Mio. Euro.
- Das Auskunftsverfahren für Daten aus dem Gewerberegister wird vereinfacht. Hunderttausende Auskunftsanträge entfallen ganz oder werden durch automatisierte Verfahrensabläufe erleichtert, so dass sich ein Gesamtentlastungseffekt für die Wirtschaft von rund 42 Mio. Euro ergibt.
- Die Reisegewerbekartenpflicht wird eingeschränkt, wodurch jährlich in einigen tausend Fällen die Notwendigkeit einer Reisegewerbekarte, die regelmäßig etwa 350 Euro an Gebühren kostet, entfällt.
- Das Gaststättenrecht wird geändert. Reisegastwirte werden künftig nur einmalig eine Reisegewerbekarte beantragen müssen, statt wie bislang für jede einzelne Veranstaltung eine ortsbezogene Einzelgestattung.
- Die Unternehmensstatistik im Güterverkehr wird dereguliert, die Zahl der betroffenen Unternehmen wird um ein Drittel reduziert, und die Erhebung wird statt bislang jährlich ab 2010 nur noch alle fünf Jahre durchgeführt. Die Kosten für Unternehmen und Verwaltung sinken um mehr als die Hälfte.
- Die steuerliche Buchführungspflicht wird vereinfacht. Künftig müssen bis zu 250.000 weniger Steuerpflichtige als bisher Bücher führen und eine Steuerbilanz erstellen, und können stattdessen eine Einnahme-Überschuss-Rechnung erstellen.
- Die Datenübertragung für Arbeitgeberbescheinigungen für Entgeltersatzleistungen wird eingeführt. Die Nutzung der bereits mit den Sozialversicherungsträgern abgestimmten Datensätze vermeidet bei den etwa 2,8 Millionen Abrechnungsstellen unnötige Kosten für mehrere hunderttausend Kranken-, Verletzten-, Mutterschafts- und Kinderkrankengeldbescheinigungen. Unternehmen und Verwaltung sparen Bürokratiekosten in Höhe von jeweils mindestens 2,8 Millionen EURO.
- Die Vorausbescheinigung des Arbeitgebers für die Rentenversicherung wird durch eine Sondermeldung im Meldeverfahren der Sozialversicherung ersetzt. Bei durchschnittlich rd. 800.000 Vorausbescheinigungen pro Jahr ergibt sich auf Seiten der Unternehmen eine Bürokratiekostenentlastung von rund acht Millionen EURO.
- Bewerber in einem Vergabeverfahren von öffentlichen Bauaufträgen sollen keine Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister mehr einholen und bei den öffentlichen Auftraggebern vorlegen müssen, um nachzuweisen, dass sie nicht gemäß § 21 Abs. 1 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes von der Teilnahme am Wettbewerb um einen öffentlichen Bauauftrag auszuschließen sind. An die Stelle der vom Bewerber beizubringenden Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister soll eine Eigenerklärung-, verbunden mit der Möglichkeit einer Nachprüfung durch die öffentlichen Auftraggeber treten. Für die Bewerber entfallen die Gebühren für die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister und der Aufwand der persönlichen Beantragung.
- Die Betriebsprüfung der Unfallversicherungsträger wird auf die Betriebsprüfung der Rentenversicherung übertragen, wodurch jährlich etwa 130.000 Doppelprüfungen in den Betrieben entfallen.