Koalitionspläne bringen kurzfristige Entlastung: Notwendige Strukturreformen werden vertragt

Die Beschlüsse des Koalitionsausschusses vom April 2026 haben kurzfristige Entlastungen für Wirtschaft und Verbraucher gebracht: Vorgesehen und im Schnellverfahren beschlossen wurde die befristete Senkung der Energiesteuer um rund 17 Cent pro Liter Kraftstoff. Außerdem geplante Bestandteile der Koalitionsabsprache: Die Ausweitung des Energieangebots und ein schnellerer europäischer Netzausbau. Unsere IHK bewertet diese Maßnahmen grundsätzlich als Schritte in die richtige Richtung – sieht aber deutlichen Nachbesserungsbedarf.
Aus Sicht der Industrie- und Handelskammer war insbesondere die geplante "Entlastungsprämie" für Beschäftigte in Höhe von bis zu 1.000 Euro problematisch. IHK-Präsident Uwe Goebel bewertete die Prämie nach Bekanntwerden deutlich kritisch: „Die angekündigte steuerfreie 1.000-Euro-Prämie ist ein klassisches Geschäft zulasten Dritter." Die Kosten dieser Entlastung würden auf die Unternehmen verlagert. "Das ist unredlich, zumal in einer Phase, in der die Zahl der Insolvenzen ein 20-Jahres-Hoch erreicht“, so Goebel. Der Bundesrat hatte diese Maßnahme am 8. Mai gestoppt.
Die IHK-Kritik zielte zuvor auf insbesondere darauf ab, dass Unternehmen die Prämie finanzieren müssen, ohne selbst ausreichend entlastet zu werden. Gleichzeitig könne eine solche Maßnahme Erwartungen bei Beschäftigten wecken und damit zusätzliches Konfliktpotenzial in den Betrieben schaffen.
Neben der zunächst gestoppten Prämie umfasste das Maßnahmenpaket ein Energiesofortprogramm. Zentrale Maßnahme war die befristete Senkung der Energiesteuer auf Diesel und Benzin um rund 17 Cent brutto pro Liter. „Ein wichtiger Entlastungsschritt in der aktuellen Krise, um den akuten Kostendruck der Logistikbranche kurzfristig zu mindern“, befand Andreas Wolke-Hanenkamp, Vorsitzender des IHK-Fachausschusses Mobilität und Infrastruktur. Weitere konsequente Maßnahmen zur Entlastung der Wirtschaft müssten folgen.
Unsere IHK erkennt an, dass diese Schritte in die richtige Richtung weisen. Gleichwohl reichen sie aus Sicht der Wirtschaft nicht aus, um eine nachhaltige wirtschaftliche Erholung zu sichern. Kurzfristige Entlastungen können die aktuellen Belastungsspitzen abfedern, ersetzen jedoch keine strukturellen Reformen.
Daher fordert die IHK eine allgemeine und dauerhafte Senkung der Energiesteuer auf das europäische Mindestmaß. Nur so lassen sich bestehende Standortnachteile deutscher Unternehmen im internationalen Wettbewerb wirksam reduzieren. Ergänzend sind ein beschleunigter Netzausbau sowie die Erschließung heimischer Energiequellen – etwa durch erleichterte Gasförderung – entscheidend, um langfristige Versorgungssicherheit und stabile Energiepreise zu gewährleisten.
Auch steuerpolitisch besteht Handlungsbedarf. Die für 2028 geplante Unternehmenssteuerreform ("Investitionsbooster") muss vorgezogen und um die Einkommenssteuer erweitert werden, um insbesondere Selbständige und Einzelunternehmer zu entlasten.
Für eine nachhaltige Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland sind konsequente, langfristig angelegte Reformen erforderlich.