Gemeinsamer Einsatz für bessere Mobilfunkversorgung

Abgerissene Gespräche, schlechte Sprachqualität und instabile Verbindungen – diese Probleme gibt es nicht nur in ländlichen Bereichen der Wirtschaftsregion, sondern auch in Außenbezirken von Städten, etwa im Nordhorner Gewerbe- und Industriepark (GIP). In anderen Landkreisen Niedersachsens sind ähnliche Probleme dokumentiert.
Vor diesem Hintergrund haben sich Osnabrück, Emsland, die Grafschaft Bentheim und weitere Landkreise aus Niedersachsen gemeinsam an die Bundesnetzagentur gewandt. Ziel dieses abgestimmten Vorgehens ist es, auf eine konsequentere Durchsetzung der bestehenden technischen Vorgaben für Mobilfunkanbieter hinzuwirken und die tatsächliche Versorgungsqualität stärker in den Fokus der Regulierung zu rücken.
Eine funktionierende Mobilfunkinfrastruktur ist für die Wirtschaft von hoher Bedeutung. In der letzten IHK-Standortumfrage bewerteten 96,6 Prozent der befragten Unternehmen in der Grafschaft Bentheim die Mobilfunkversorgung als wichtigen Standortfaktor – der höchste Wert unter allen abgefragten Kriterien. Gleichzeitig äußerten 55,2 Prozent der Betriebe Unzufriedenheit mit der aktuellen Versorgungssituation. Damit lag die Grafschaft Bentheim deutlich über dem Durchschnitt der Gesamtregion (45,3 Prozent).
Die Rückmeldungen aus der Praxis verdeutlichen, dass die bestehenden Defizite unmittelbare Auswirkungen auf betriebliche Abläufe haben. Mobile Kommunikation ist in nahezu allen Branchen integraler Bestandteil: im Außendienst, in der Logistik, im Tourismus, bei mobilen Arbeitsformen oder in der standortübergreifenden Zusammenarbeit. Eine unzureichende Netzqualität führt zu Effizienzverlusten, erschwert Prozesse und beeinträchtigt die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen. Darüber hinaus gewinnt die Qualität digitaler Infrastruktur zunehmend an Bedeutung für Investitionsentscheidungen, Unternehmensansiedlungen und die Fachkräftegewinnung.
Bis 2029 müssen 99 % der Haushalte in dünn besiedelten Gemeinden mit 100 Mbit/s versorgt werden, bis 2030 sogar mindestens 99,5 % der Landesfläche mit 50 Mbit/s. Dabei bleibt relevant, dass die Netzabdeckung nicht nur formal erfüllt, sondern auch faktisch umgesetzt wird. Unsere IHK-Organisation hat sich einer Stellungnahme zum Eckpunktepapier des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) für eine Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) eingebracht, um die Errichtung zusätzlicher Mobilfunkmasten einfacher, schneller und günstiger zu machen.
Das anstehende Gesetzgebungsverfahren werden wir eng begleiten und parallel die Bundesnetzagentur auf die Bedeutung konkreter technischer Vorgaben für die Mobilfunkanbieter und deren Einhaltung hinweisen.