Bürokratieabbau für Geschäftsreisen: A1-Bescheinigung bald Geschichte
Für kurzfristige Dienst- und Geschäftsreisen sowie kurze Einsätze im EU-Ausland sind aktuell sogenannte A1-Bescheinigungen und Vorabanmeldungen erforderlich. Das A1-Dokument soll im Ausland mitgeführt werden und dem Nachweis dienen, dass ein Arbeitnehmer bei vorübergehender Tätigkeit im Ausland weiterhin dem deutschen Sozialversicherungsrecht unterliegt. Die A1-Bescheinigung muss für gesetzlich krankenversicherte Beschäftigte bei der jeweiligen Krankenkasse beantragt werden. Den Antrag stellt der Arbeitgeber, was trotz elektronischer Meldung über das SV-Meldeportal für teils erheblichen Aufwand sorgt.
Nun gibt es auf europäischer Ebene eine Trilogeinigung zwischen Parlament, Ministerrat und Kommission, die A1-Bescheinigung abzuschaffen. Unsere IHK Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim hat sich seit Jahren für die Abschaffung der Bescheinigungen, etwa für Montageeinsätze, Wartungsarbeiten oder Geschäftstermine, eingesetzt. Dieses Eintreten für Vereinfachungen für Unternehmen zeigt nun Wirkung:
“Die A1-Bescheinigung ist Sinnbild für überbordende und häufig sinnlose Bürokratie aus Brüssel. Der angekündigte Wegfall dieser A1-Bescheinigung ist deshalb mehr als überfällig. Gerade unsere Wirtschaftsregion an der Grenze zu den Niederlanden war von dieser bürokratischen Regelung besonders betroffen.”, sagt IHK-Hauptgeschäftsführer Marco Graf.
Die A1-Bescheinigung ist jedoch nicht das einzige Formular, welches bei Geschäftsreichen ins europäische Ausland mitgeführt werden muss. Bei Reisen nach Belgien ist etwa ist eine Limosa-1-Bescheinigung erforderlich. Daher fordert Graf: "Jetzt wird wichtig sein, dass die politische Einigung schnell rechtswirksam wird und ähnliche nationale Vorgaben, etwa in Belgien, ebenfalls abgeschafft werden. Zu hoffen bleibt, dass man in Brüssel nun tatsächlich verstanden hat, dass Bürokratie generell zurückgebaut werden muss und das Ende der A1-Bescheinigung nur ein Anfang ist, dem weitere Schritte folgen.“