Informationen zum CARNET TIR

Informationen zum CARNET TIR
Bei internationalen Transporten zwischen der Europäischen Union und Drittstaaten sowie auch zwischen nicht zur EU gehörigen Staaten sind für die beförderten Waren Zölle und Steuern zu entrichten. Bei einem Transport ohne Eröffnung eines Versandverfahrens von Europa ins außereuropäische Ausland hat der Transportunternehmer bei der Einfahrt in den ersten Nicht-EU-Staat die anfallenden Zölle und Steuern zu entrichten. Wird dieser Staat lediglich im Transit durchfahren, so erfolgt am Ausgangszollamt die Rückerstattung der gezahlten Beträge; bei der Einfahrt in das darauffolgende Land sind wiederum Zölle und Steuern zu entrichten.
Da diese Vorgehensweise zu erheblichen Aufenthalten an den einzelnen Grenzen führen und außerdem das Mitführen großer Geldbeträge durch den Fahrer voraussetzen würde - die Summe aus Zöllen und Einfuhrumsatzsteuer beträgt immerhin zwischen 30 und 50 Prozent des Warenwerts - hat man so genannte Versandverfahren eingeführt, mit deren Hilfe die Erhebung der Zölle und Steuern vereinfacht wird. Das Carnet TIR-Verfahren ist ein solches Versandverfahren für den Transport von Gütern auf der Straße. Mehr als 60 Staaten sowie die EU sind Vertragspartner des TIR-Übereinkommens vom 14.11.1975.
Ein Transport unter dem Zolldokument Carnet TIR wird unter Zollverschluss durchgeführt, das heißt, der Lkw, dessen Ladeeinheiten zollverschlussfähig sein müssen, wird zu Beginn des Transports vom Abgangszollamt verplombt. Hierfür muss ein gültiges Zollverschlussanerkenntnis für das Fahrzeug vorgelegt werden. Der Zollbeamte eröffnet das Carnet TIR und bestätigt damit, dass in dem Fahrzeug die im Warenmanifest des Dokuments aufgeführten Waren unter Zollverschluss befördert werden. An den Grenzübergängen wird das Carnet TIR nunmehr nur abgestempelt, es fallen keine Zölle und Steuern an, und die Zollplombe bleibt intakt. Erst am Zollamt des Bestimmungsorts wird die Plombe gebrochen und das Fahrzeug geöffnet. Wird die Ware vom Bestimmungszollamt vollständig und in Übereinstimmung mit dem Warenmanifest des Carnet TIR vorgefunden, so wird das Carnet TIR mit Zahlung der Zölle und Steuern im Bestimmungsland erledigt.
Um einen Transport auf diese Weise durchführen zu können, muss der Unternehmer im Besitz eines Carnet TIR-Dokuments sein. Dieses Dokument wird von der International Road Transport Union (IRU) in Genf herausgegeben. In Niedersachsen ist es über den Gesamtverband Verkehrsgewerbe in Hannover zu beziehen. Ansprechpartnerin dort ist Frau Susanne Maluschke, Tel.: 0511 9626-243, E-Mail: maluschke@gvn.de.