Förderung privater Gleisanschlüsse

Der Bund gewährt Wirtschaftunternehmen in privater Rechtsform für den Neubau eines Gleisanschlusses, zur Wiederbelebung stillgelegter oder nicht mehr genutzter Gleisanschlüsse und zum Ausbau von bestehenden Gleisanschlüssen einen Zuschuss in Höhe von maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Voraussetzung für die finanzielle Förderung ist, dass sich die Unternehmen verpflichten, innerhalb des Förderzeitraums mittels Gleisanschlusses auf der Schiene ein bestimmtes - zusätzliches - Frachtvolumen (Mehrverkehre) zu transportieren. Bei Nichterreichung dieses Frachtvolumens ist der Zuschuss anteilig zurückzuzahlen. Anträge müssen beim Eisenbahn-Bundesamt gestellt werden. Die Entscheidung über die Bewilligung von Fördermitteln wird unter Berücksichtigung der Nachfrage und der Dringlichkeit und unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der veranschlagten Haushaltsmittel getroffen. Im Jahr 2009 wurden von den für dieses Förderprogramm vorgesehenen 32 Mio. Euro lediglich 20 Mio. Euro abgerufen.