EmpCo-Richtlinie: Bedeutung für die Tourismuswirtschaft

Die EmpCo-Richtlinie und ihre Bedeutung für die Tourismuswirtschaft

Die EU-Richtlinie „Empowering Consumers for the Green Transition“ (EmpCo) soll Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor irreführenden Umwelt- und Nachhaltigkeitsversprechen schützen. Sie wurde im März 2024 verabschiedet und verschärft die Regeln für sogenannte „Green Claims“, also Aussagen über Umweltfreundlichkeit, Klimaschutz oder Nachhaltigkeit.
Für die Tourismuswirtschaft ist die Richtlinie besonders relevant. Hotels, Reiseveranstalter, Fluggesellschaften und Tourismusdestinationen werben häufig mit Begriffen wie „nachhaltig“, „umweltfreundlich“ oder „klimaneutral“. Nach der EmpCo-Richtlinie dürfen solche Aussagen künftig nur noch verwendet werden, wenn sie nachvollziehbar belegt werden können. Allgemeine Umweltversprechen ohne Nachweis sowie nicht zertifizierte Nachhaltigkeitssiegel sind unzulässig.
Für Unternehmen der Tourismusbranche bedeutet dies, ihre Nachhaltigkeitskommunikation sorgfältig zu prüfen. Wer beispielsweise CO₂-Kompensationen anbietet oder eine klimafreundliche Reise bewirbt, muss die zugrunde liegenden Maßnahmen transparent darstellen und dokumentieren. Dadurch sollen Greenwashing verhindert und das Vertrauen der Gäste gestärkt werden.
Als praktische Unterstützung für Unternehmen und Destinationsmarketingorganisationen hat der Deutsche Tourismusverband gemeinsam mit TOURISMLawyers zwei Leitfäden erarbeitet:

Die Richtlinie tritt am 27. September 2026 in Kraft.
Weitere Informationen zur Richtlinie und den neue Anforderungen finden Sie hier: