Recht und Steuern

Nachgefragt: Die Expertise der bestellten und vereidigten  Sachverständigen

Die IHKs bestellen und vereidigen Sachverständige in wirtschaftlich relevanten Bereichen. Die regelmäßige Bestellungszeit dauert fünf Jahre. Als Bestellungskörperschaft betreuen und beaufsichtigen wir die durch uns bestellten etwa 75 Sachverständigen über ihre Bestellungszeit. Im Jahre 2022 konnte der Sachverständige Joris Evers aus Hasbergen nach einem umfangreichen Überprüfungsverfahren für das Sachgebiet „Vorbeugender Brandschutz“ erstmals öffentlich bestellt werden. Heino Krehe, öffentlich bestellter Sachverständiger für „Straßenverkehrsunfälle“ verlegte seinen Sitz von Duisburg nach Osnabrück. Sieben Sachverständige wurden nach fünf Jahren Bestellungszeit erneut überprüft und bestellt. Mehrere hundert Benennungen gegenüber Gerichten, Unternehmen und Privaten wurden getätigt. Daneben wurden 2022 in der IHK zwei Seminare im allgemeinen Sachverständigenwissen durchgeführt. Wir suchen stetig geeignete Interessenten und beraten diese umfänglich. Auf Wunsch werden diese regelmäßig kontaktiert und auf ihrem Weg zur öffentlichen Bestellung unterstützt.

Intensiviert: Der Kontakt zu Startups und Acceleratoren in der Region

Im Jahr 2022 hat die IHK den Kontakt zu den Startups in der Region intensiviert. Hierzu haben wir uns mit den Acceleratoren Seedhouse, Osnabrücker Healthcare Accelerator (OHA) und Smart City House sowie den übrigen Akteuren des Startup-Ökosystems vernetzt und Veranstaltungen wie die innovate!convention sowie die innovate!osnabrueck gesponsort. Das Startup-Ökosystem Osnabrück wächst somit immer weiter und entwickelt zunehmend auch Relevanz in den Landkreisen Osnabrück, Emsland und Grafschaft Bentheim.

Produziert: Weitere IHK-Podcasts schaffen Wissen

Wir haben im Jahr 2022 erneut Podcasts zu rechtlichen Themen erstellt und unsere Mitgliedsunternehmen so aktuell und innovativ informiert. So zum Beispiel zu Neuerungen der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum Urlaubsrecht, dem Nachweisgesetz und seinen Auswirkungen auf bestehende und neue Arbeitsverträge, der rechtlichen Betrachtung von einseitigen Preisanpassungen bei Rohstoff- und Warenlieferungen sowie schon fast traditionell zu rechtlichen Änderungen zum Jahreswechsel.

Aufgeklärt: Hinweisgeberschutz nicht länger eine Blackbox

Im Jahr 2022 bestand eine lange rechtliche Unsicherheit im Zusammenhang mit den Regelungen zum Hinweisgeberschutz. Dies war verursacht durch die Nichtumsetzung einer EU-Richtlinie zum Stichtag 17. Dezember 2021 durch den Bundesgesetzgeber. Wir haben unsere Mitgliedsunternehmen im Jahr 2022 zu den betrieblichen Auswirkungen dieser Nichtumsetzung beraten und Hinweise sowie Hilfestellungen für eine möglichst richtlinienkonforme betriebliche Umsetzung gegeben. Seit dem 2. Juli 2023 ist mit dem Hinweisgeberschutzgesetz nun endlich eine bundesgesetzliche Regelung in Kraft, die für alle Unternehmen Rechtssicherheit bietet.




Thomas Reyl
Recht und Steuern, Unternehmensgründung und -förderung
Geschäftsbereichsleiter, Mitglied der Geschäftsführung