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Versicherungsvermittler und Versicherungsberater

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Seit dem 22.05.2007 brauchen Versicherungsvermittler eine Erlaubnis nach § 34d GewO und müssen in das Vermittlerregister eingetragen werden. Beantragt wird dies bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer.

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Gewerbetreibende mit einer Erlaubnis als Versicherungsvermittler oder Versicherungsberater müssen nach § 17 VersVermV über Leitlinien zur Beschwerdebearbeitung verfügen, die von ihm selbst oder der für die Leitung des Betriebs verantwortlichen Person bestimmt wurden.

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Bis zum 1. Januar müssen sich Vermittler von Finanzanlagen und Versicherungen sowie Immobilienmakler in das Register der FIU eintragen. Bei Versäumnis drohen Bußgelder.

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Zum 01.12.2021 hat sich das Telekommunikationsgesetz (TKG) geändert. Dies hat Auswirkungen auf die Informationspflichten des Versicherungsvermittlers gegenüber dem Versicherungsnehmer gem. §§ 15, 16 VersVermV.

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Am 20. Dezember 2018 ist die Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung (Versicherungsvermittlungsverordnung) in Kraft getreten.

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Mit der Umsetzung der IDD-Richtline in deutsches Recht am 23.02.2018 haben sich für Versicherungsvermittler und -berater einige wichtige Änderungen ergeben. Wir geben Ihnen hier einen Überblick über die wesentlichen Veränderungen. Achtung! Die neue Versicherungsvermittlungsverordnung, die u. a. die Einzelheiten zur neuen Weiterbildungspflicht regelt, treten voraussichtlich erst im Oktober 2018 in Kraft.

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Anpassung der Erstinformation / Impressum / Signatur erforderlich

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Versicherungsvermittler und -berater müssen sich jährlich im Umfang von 15 Zeitstunden weiterbilden. Das Weiterbildungsjahr endet am 31.12.2025. Wer jetzt noch nicht alle Stunden voll hat, muss die noch fehlenden Weiterbildungszeiten noch bis zum Jahresende absolvieren.

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Erklärung der Versicherungsvermittler über die Erfüllung der Weiterbildungsverpflichtung nach § 34d Abs. 9 Satz 2 GewO i. V. m. § 7 VersVermV (Zutreffendes bitte ankreuzen und dazugehörige Felder ausfüllen)

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Verstoßen Versicherungsvermittler gegen Ihre Pflichten, kann das ein Fall für diese Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz sein.

Recht und Steuern
Sachbearbeiterin Gewerbeerlaubnisse
Katrin Schweer
Recht und Steuern
Projektleiterin