Aufgrund des Bürgerfestes Osnabrück kommt es am 1. und 2. Oktober rund um das IHK-Gebäude zu Verkehrseinschränkungen. Der Neue Graben ist ab dem 1. Oktober gesperrt. Die Zufahrt zum IHK-Parkplatz ist weiterhin über die Straße “An der Katharinenkirche” möglich. Beim Verlassen des Parkplatzes kann nur rechts in Richtung “Martinistraße” abgebogen werden. Bitte berücksichtigen Sie die Einschränkungen bei Ihrer Anreise zur IHK und planen Sie gegebenenfalls etwas zusätzliche Zeit ein. Ab Montag, 5. Oktober, ist der Bereich voraussichtlich wieder wie gewohnt befahrbar.
Nr. 5913260

Einreichung der Weiterbildungserklärung

Für Versicherungsvermittler mit Erlaubnis nach § 34d Gewerbeordnung (GewO) besteht eine Weiterbildungspflicht in einem Umfang von jeweils 15 Zeitstunden je Kalenderjahr gem. § 34d Abs. 9 Satz 2 GewO i. V. m. § 7 Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV).
Eine entsprechende Weiterbildungspflicht besteht auch für die unmittelbar bei der Vermittlung oder Beratung mitwirkenden Beschäftigten dieser Gewerbetreibenden.
Nähere Information zur Weiterbildungsverpflichtung finden Sie hier.
Wenn Sie von uns dazu aufgefordert worden sind, können Sie hier die entsprechende Erklärung über die von Ihnen und Ihren Beschäftigten absolvierten Weiterbildungen abgeben.