Nr. 13030

Vertrieb pyrotechnischer Gegenstände

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Feuerwerkskörper sind pyrotechnische Gegenstände, die explosionsgefährliche Stoffe oder Stoffgemische enthalten. Deshalb sind beim Verkauf, der Aufbewahrung und bei der Beförderung besondere Vorschriften und Sicherheitsaspekte beachten.

Helga Conrad
Recht und Steuern
Beraterin Wettbewerbsrecht und Konfliktmanagement