Warnung vor Fake-Rechnungen einer Zentralen Zahlstelle

Aktuell sind wieder täuschend echt aussehende Zahlungsaufforderungen einer Zentralen Zahlstelle oder anderer Absender – angeblich von einem Amtsgericht - im Umlauf. Den betrügerischen Schreiben waren stets Änderungen im Handelsregister wie Umfirmierung oder Neueintragungen vorausgegangen.
Die Briefe sind gerichtlichen Schreiben nachempfunden. Der angebliche Sitz der Zentralen Zahlstelle ist unterschiedlich: mal Berlin, mal Leipzig, mal Hamburg. Im aktuellen Fall ist es Frankfurt am Main. Oben auf dem Brief befindet sich sehr auffällig das Landeswappen von Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit der Nennung des vermeintlichen Absenders “Amtsgericht”. In der Fake-Rechnung werden die Firmen aufgefordert, eine Gebühr in Höhe von 733 oder 763 Euro für eine “Eintragung mit wirtschaftlicher Bedeutung” im Handelsregister nach “§ 58 GNotKG, § 1 HregGebV, Nr. 250 GV” zu zahlen. Die Kontoverbindung führt ins Ausland. Das ist mal Malta, mal Irland, mal Spanien, mal Litauen. Unterzeichnet ist das Schreiben von “Dr. Jörg Raupach” oder “Dr. Joachim Eiden”, Richter am Amtsgericht Osnabrück. Diese Richter gibt es dort nicht. 
Die IHK rät: Lassen Sie sich nicht täuschen. Zur Überprüfung der Echtheit einer Rechnung für Eintragungen ins Handelsregister achten Sie insbesondere auf
  • die Bankverbindung solcher Schreiben. Eine deutsche Behörde wird keine ausländische Bankverbindung wählen. Die Nennung einer ausländischen Bankverbindung kann den wahren Versendern der Schreiben dazu dienen, die Rückabwicklung der Zahlung für Betroffene zu erschweren.
    Abrechnungen des Amtsgerichts Osnabrück für Registereintragungen werden ausschließlich vom Registergericht Osnabrück erstellt;  Zahlungen sind an die Landeskasse Niedersachsen zu leisten.
  • die Höhe der Kosten. Grundsätzlich können Sie sich an der Anlage 1 zur Handelsregistergebührenverordnung orientieren. Weitestgehend sind die dort aufgeführten Gebührentatbestände sehr viel geringer als die in der Fake-Rechnung verlangten Kosten. 
Der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität (DSW), mit dem die IHKs in engem Kontakt stehen, hat aufgrund zahlreicher Beschwerden bereits Strafanzeige bei den zuständigen Staatsanwaltschaften erstattet.
Warnungen in diesem Zusammenhang:
Die IHK berät betroffene Unternehmen und verweist auf einen Flyer Formuarfalle (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 465 KB) , der Informationen zu dem betrügerischen Phänomen “Formularfallen” bietet. 

Stand: 8. April 2024