Überarbeitung des freiwilligen Nachhaltigkeitsberichtsstandards für KMU

Im Auftrag der EU-Kommission hat die EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group) ihren Entwurf für einen freiwilligen Standard im Bereich der Nachhaltigkeitsberichtserstattung (VSME) überarbeitet. Der VSME richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die von der CSRD nur indirekt in ihrer Wertschöpfungskette betroffen sind.
Der überarbeitete Entwurf umfasst zwei Module – das Basic Module und das Comprehensive Module –, welche, wie die ESRS-Standards, Informationen zu ökologischen und sozialen Aspekten sowie zur Unternehmensführung abfragen. Laut Entwurf richtet sich das Basic Module vorrangig an Kleinstunternehmen gemäß der Rechnungslegungsrichtlinie. Andere Unternehmen haben die Möglichkeit, das Basic Module in Kombination mit dem Comprehensive Module anzuwenden.
Ein Bericht gemäß VSME muss, sofern er auf Anfrage von Großunternehmen oder Banken erstellt wird, jährlich veröffentlicht werden. Einige Datenpunkte müssen dabei von den Unternehmen nach dem „if applicable“-Prinzip bereitgestellt werden, also nur dann mit aufgenommen werden, wenn sie für das Unternehmen relevant sind.

Vorteile für KMU

Eine freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung nach dem VSME lohnt sich für KMU insbesondere dann, wenn sie als Lieferanten von CSRD-pflichtigen Unternehmen agieren. Individuelle Antworten auf Anfragen durch diese Unternehmen können so durch einen einheitlichen Bericht ersetzt werden – dies vereinfacht die Kommunikation, verringert den Verwaltungsaufwand und stärkt das Vertrauen der Stakeholder. Unter den letzten Punkt fällt auch, dass Banken zunehmend Nachhaltigkeitsleistungen von Unternehmen in die Kriterien der Kreditvergabe mit einbeziehen und ein Bericht nach VSME hier einen positiven Effekt haben kann. Darüber hinaus kann eine frühe Auseinandersetzung mit der Thematik in einem sich wandelnden regulatorischen Umfeld für Unternehmen sinnvoll sein, um sich für künftige Entwicklungen zu wappnen.

Mögliche Konsultation durch die EU-Kommission und Auswirkungen der Omnibus-Deregulierung

Die EU-Kommission hat angekündigt, den Entwurf des VSME nun doch einer Konsultation zu unterziehen. Allerdings bleibt unklar, ob sich dieser Prozess durch das bevorstehende Omnibus-Verfahren zur Vereinfachung der ESG-Regulierungen verzögern wird. Zudem könnte eine Überarbeitung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) auch Auswirkungen auf den VSME-Entwurf haben.
Link zum aktuellen Stand des VSME: Voluntary reporting standard for SMEs (VSME), Concluded