Verpackungssteuer in Osnabrück

Der Rat der Stadt Osnabrück plant im Rahmen des Haushaltsbeschluss mit Einnahmen von einer Millionen Euro ab Januar 2027 durch eine Verpackungssteuer. Damit könnte Osnabrück weiteren Kommunen, wie Tübingen und Konstanz folgen, die bereits eine Verpackungssteuer auf To-Go Speisen und Getränke eingeführt haben. Die genaue Ausgestaltung der kommunalen Sondersteuer soll aktuell durch die Verwaltung erarbeitet werden und im Laufe des Jahres mit einer Satzung durch den Rat der Stadt final beschlossen werden.
Update Juni 2026: Die Stadt Osnabrück verschiebt die Einführung der Verpackungssteuer auf November 2027 und soll an den Aufbau eines stadtweiten Mehrwegsystems gekoppelt werden
Die IHK Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim bewertet dieses Vorhaben kritisch. Aus Sicht der regionalen Wirtschaft führt die Steuer vor allem zu höheren Preisen für Kundinnen und Kunden, zu zusätzlichem Verwaltungsaufwand in den Betrieben und zu einem spürbaren Wettbewerbsnachteil gegenüber dem Umland – denn die Abgabe gilt nur im Stadtgebiet. Ein Praxisbeispiel liefert das Restaurant Zum Drehspieß in der Osnabrücker Innenstadt.
Besonders betroffen wären Betriebe mit hohem Außer-Haus-Anteil wie Bäckereien, Cafés, Imbisse, Systemgastronomie und Teile des Handels. Unsere Unternehmensbefragung im vergangenen Jahr zeigt: 81 Prozent der potenziell betroffenen Unternehmen sprechen sich gegen eine Verpackungssteuer aus; 85 Prozent nennen steigende Bürokratie als größte Sorge, 80 Prozent erwarten höhere Kosten und 56 Prozent rechnen mit Umsatzrückgängen. 73 Prozent gehen davon aus, die Kosten über Preiserhöhungen weitergeben zu müssen – während nur 20 Prozent angeben, vermehrt auf Mehrwegalternativen umzusteigen. Damit droht das erklärte Ziel der Lenkungswirkung in der Praxis zu verpuffen – bei gleichzeitig realen Belastungen für Betriebe und Verbraucher.
Die IHK betont zugleich: Abfallvermeidung und mehr Mehrweg sind wichtige Ziele. Dafür gibt es jedoch bereits bundesrechtliche Vorgaben. Seit dem 01.01.2023 gilt die Mehrwegangebotspflicht für Speisen und Getränke zum Mitnehmen. Parallel hierzu gibt es auch das Einwegkunsstofffondgesetz, das Hersteller von Einwegkunststoffprodukten sich am Recycling und Entsorgung zu beteiligen. Aus IHK-Sicht sollte der Fokus deshalb auf praxistauglichen Lösungen, einheitlichen Regelungen und wirksamem Vollzug liegen – statt auf kommunalen Sonderwegen, die einen Flickenteppich an Vorgaben erzeugen.
Unsere IHK-Position bringt es auf den Punkt: Eine Verpackungssteuer bringt mehr Bürokratie und höhere Kostenbelastungen. Die Vermeidung von Abfall oder gar Impulse, die Gastronomie und Handel voranbringen und zu attraktiven Innenstädten führen, sind dagegen kaum zu erwarten.
Osnabrück braucht eine saubere Stadt und weniger Abfall – darüber gibt es keinen Streit. Entscheidend ist aber das richtige Instrument. Eine Verpackungssteuer setzt am Verkaufspunkt an, belastet die Betriebe vor Ort und macht den Standort gegenüber dem Umland teurer, ohne eine gesicherte ökologische Wirkung nachzuweisen. Unsere IHK steht für Lösungen, die Mehrweg praktikabel machen und Innenstädte stärken – nicht für neue Steuern, die Unternehmen ausbremsen.