Amtliche Kosten

Patentamtliche Kosten für Patente und Gebrauchsmuster
Bei der Entscheidung über den Schutz einer Erfindung spielen die Kosten der Anmeldung, der Aufrechterhaltung und der Verwaltung des Rechtes eine Rolle. Für inländische Schutzrechte haben wir die wichtigsten Gebührensätze des Deutschen Patent- und Markenamtes kurz zusammengestellt (Stand 1.1.2002):
Patent
Anmeldegebühr in Papierform: 60,- €
Anmeldegebühr elektronisch: 50,- €
Rechercheantragsgebühr: 250,- €
Prüfungsantragsgebühr bei gestelltem Rechercheantrag: 150,- €
Prüfungsantragsgebühr ohne Rechercheantrag: 350,- €
Gebrauchsmuster
Anmeldegebühr in Papierform: 40,- €
Anmeldegebühr elektronisch: 30,- €
Recherchegebühren: 250,- €

Bei Aufrechterhaltung des Schutzes:
Gebühren für die erste Aufrechterhaltung: 210,- € nach 3 Jahren
Gebühren für die zweite Aufrechterhaltung: 350,-€ nach 6 Jahren
Gebühren für die dritte Aufrechterhaltung: 530,- € nach 8 Jahren