Was ist eine Marke?
Eine Marke ist ein Zeichen, das geeignet ist, die Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens von den Waren und Dienstleistungen eines anderen Unternehmens zu unterscheiden.
Schutzfähige Zeichen sind nach § 3 Markengesetz:
Schutzfähige Zeichen sind nach § 3 Markengesetz:
- Wortmarken,
- Buchstaben,
- dreidimensionale Marken, einschließlich Warenform und -verpackung
- Hörmarken sowie
- sonstige Markenformen, z.B. Zahlen, Buchstaben und -gruppen.
Die Unterscheidungskraft der Marke ist eine Schutzvoraussetzung für die Eintragung in das Markenregister. Neben mangelnder Unterscheidungskraft sind beschreibende Angaben (z.B. Brille für ein Optikergeschäft) und Gattungsbezeichnungen (z.B. Bäcker, Fleischer oder Optiker) eintragungshinderlich. Diese Bezeichnungen müssen zugunsten der Mitbewerber frei verfügbar sein. Ebenfalls dürfen Hoheitszeichen und irreführende Angaben nicht verwendet werden.
Der Schutz gilt nur für die bei der Anmeldung angegebenen Waren und Dienstleistungen. Die Bezeichnung ist nicht generell geschützt.
Die Schutzdauer für eine Marke beträgt zehn Jahre, wobei dieser zeitliche Schutz verlängert werden kann.