Geschmacksmuster schützen
Ein Geschmacksmuster schützt die ästhetische Gestaltung eines Produktes.
Bei der Erteilung eines Geschmacksmusters sind folgende Schutzvoraussetzungen zu erfüllen:
- Neuheit,
- ästhetische Wirkung,
- schöpferische Eigenart sowie
- Reproduzierbarkeit
der angemeldeten Muster (flächig) oder Modelle (räumlich). Dabei handelt es sich um die Verkörperung eines schöpferischen Gedankens (Formgestaltung) auf ästhetischem Gebiet. Zeitlich sind Geschmacksmuster maximal 20 Jahre lang vom Anmeldetag an geschützt. Gegen Zahlung einer Gebühr kann dieser Schutz je nach Bedarf nach dem 5., 10. und 15. Jahr verlängert werden. Eine formelle Prüfung erfolgt durch das Deutsche Patent- und Markenamt in München.