Was ist Wirtschaftskriminalität?
Wirtschaftskriminalität zeichnet sich aus durch Straftaten einer besonderen Qualität mit insbesondere einer hohen Schadenssumme.
Relativ wenige Täter schädigen oft sehr viele Opfer und verursachen dadurch alljährlich volkswirtschaftliche Schäden in immenser Höhe.
Relativ wenige Täter schädigen oft sehr viele Opfer und verursachen dadurch alljährlich volkswirtschaftliche Schäden in immenser Höhe.
Für den formalen Deliktsbereich der Wirtschaftskriminalität gibt es allerdings keine Legaldefinition. Beispieldelikte sind etwa: Anlagedelikte, Finanzierungsdelikte, Insolvenzdelikte, Arbeitsdelikte, Wettbewerbsdelkite, Gesundheitsdelikte und so genannte qualifizierte Betrugsdelikte.
Die Daten in der Polizeilichen Kriminalstatistiken können das tatsächliche Ausmaß der Wirtschaftskriminalität nur eingeschränkt wiedergeben. Dies liegt zum einen daran, dass darin solche Wirtschaftsstraftaten nicht erfasst sind, die von Staatsanwaltschaften oder von Finanzbehörden unmittelbar und ohne Beteiligung der Polizei bearbeitet wurden (z. B. Arbeitsdelikte und Subventionsbetrug). Zum anderen ist im Hinblick auf die Interessenlage der Opfer (z. B. bei Anlage von Schwarzgeldern oder Befürchten eines Imageverlusts) von einem in Teilbereichen gering ausgeprägten Anzeigeverhalten und damit verbunden von einem großen Dunkelfeld auszugehen.
Details zum Deliktsfeld Wirtschaftskriminalität liefern die jährlichen Bundeslagebilder des BKA. Präventionshinweise zu einer vielzahl von Gefahren und Bedrohungen für die Wirtschaft sind auf der Leitseite der Initiative Wirtschaftsschutz zu finden. In dieser Initiative haben sich verschiedene Sicherheitsbehörden und Spitzenverbände der Wirtschaft zusammengeschlossen.