Kurzarbeitergeld
Wenn aus bestimmten Gründen die betriebsübliche Arbeitszeit vorübergehend gekürzt wird, können sozialversicherte Beschäftige eines Unternehmens Kurzarbeitergeld erhalten. Diese Leistung soll den Verdienstausfall teilweise ausgleichen. Ziel ist es, dass Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen nicht gekündigt werden, sondern im Betrieb bleiben können.
Kurzarbeitergeld
Eine schwierige wirtschaftliche Entwicklung oder ein unvorhersehbares Ereignis kann Kurzarbeit notwendig machen. Kurzarbeitergeld kann in diesem Fall für maximal für 12 Monate bezogen werden kann. Grundsätzlich muss ein Arbeitsausfall erheblich sein. Diese Voraussetzung ist gegeben wenn der Arbeitsausfall auf wirtschaftlichen Gründen oder einem unabwendbaren Ereignis beruht, vorübergehend und nicht vermeidbar ist sowie im jeweiligen Kalendermonat (Anspruchszeitraum) mindestens ein Drittel der in dem Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer von einem Entgeltausfall von jeweils mehr als zehn Prozent ihres monatlichen Bruttoentgelts betroffen ist.
Eine schwierige wirtschaftliche Entwicklung oder ein unvorhersehbares Ereignis kann Kurzarbeit notwendig machen. Kurzarbeitergeld kann in diesem Fall für maximal für 12 Monate bezogen werden kann. Grundsätzlich muss ein Arbeitsausfall erheblich sein. Diese Voraussetzung ist gegeben wenn der Arbeitsausfall auf wirtschaftlichen Gründen oder einem unabwendbaren Ereignis beruht, vorübergehend und nicht vermeidbar ist sowie im jeweiligen Kalendermonat (Anspruchszeitraum) mindestens ein Drittel der in dem Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer von einem Entgeltausfall von jeweils mehr als zehn Prozent ihres monatlichen Bruttoentgelts betroffen ist.
Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt Kurzarbeitergeld Arbeitgeber.
Saisonales Kurzarbeitergeld
Diese Leistung kann gezahlt werden, wenn wegen Witterung oder Auftragsmangel in Betrieben der Bauwirtschaft in der sogenannten Schlechtwetterzeit nicht gearbeitet werden kann.
Diese Leistung kann gezahlt werden, wenn wegen Witterung oder Auftragsmangel in Betrieben der Bauwirtschaft in der sogenannten Schlechtwetterzeit nicht gearbeitet werden kann.
Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt Saison-Kurzarbeitergeld.
Transfer-Kurzarbeitergeld
Ziel des Transferkurzarbeitergeldes ist es, den Wechsel der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von der bestehenden Beschäftigung bei ihrem ehemaligen Arbeitgeber in eine neue Beschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber ohne zwischenzeitliche Arbeitslosigkeit zu gewährleisten.
Ziel des Transferkurzarbeitergeldes ist es, den Wechsel der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von der bestehenden Beschäftigung bei ihrem ehemaligen Arbeitgeber in eine neue Beschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber ohne zwischenzeitliche Arbeitslosigkeit zu gewährleisten.
Weitere Informationen dazu finden Sie im Merkblatt Transferleistungen und in den Qualitätskriterien für erfolgreiche Transfermaßnahmen.
Kurzarbeitergeld beantragen
Ausführliche Hinweise, wie Sie Kurzarbeitergeld beantragen, finden Sie auf den Seiten der Agentur für Arbeit.