Interview mit Rechtsanwalt Marc Selker

Unternehmenskrisen kündigen sich meist früh an – doch viele reagieren erst spät. Sanierungsexperte Marc Selker erklärt im Interview, woran man eine Krise rechtzeitig erkennt, welche Fehler Unternehmer vermeiden sollten und welche Chancen moderne Restrukturierungs- und Insolvenzverfahren für einen erfolgreichen Neustart bieten.

  • Herr Selker, was steht am Anfang einer Unternehmenskrise? Wie und woran lässt sich eine Krise frühzeitig erkennen?
Wir sprechen von verschiedenen Krisenstadien, die ein Unternehmen durchläuft und an denen man eine Krise erkennen kann. Am Anfang steht häufig die sog. Stakeholder- und Strategiekrise. Sie zeigt sich z.B. durch Unstimmigkeiten in der Geschäftsleitung, mangelnde Transparenz, ein schlechtes Betriebsklima, den Verlust von Marktanteilen oder eine falsche Strategie. Darauffolgende Krisenstadien sind die Rentabilitäts- und Ertragskrise. In dieser Phase ist die enge Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung und dem hauseigenen Steuerberater wichtig, um Gegenmaßnahmen einzuleiten. Werden diese Warnsignale ignoriert, kann sich die Situation zu einer Liquiditätskrise zuspitzen – und das Unternehmen muss schließlich Insolvenz anmelden.
  • Nehmen wir einmal an, jemand nimmt die ersten Warnzeichen für eine Insolvenz wahr. Wie sollte er sich verhalten?
In der Praxis zeigt sich immer wieder, dass die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen häufig zu spät ergriffen werden. Wie bereits skizziert, steht die Insolvenz immer am Ende der Krise. Wenn es erste Warnzeichen für eine sich anbahnende Krise gibt, wie z.B. Liquiditätsprobleme in der Zukunft, sollten Geschäftsführer schnellstmöglich Kontakt mit dem eigenen Steuerberater und auch ergänzend mit Sanierungsberatern aufnehmen. Eine qualifizierte Beratung ist entscheidend. Wer frühzeitig eine Restrukturierung einleitet, schafft die besten Voraussetzungen für eine erfolgreiche außergerichtliche Lösung.
  • Was sind aus Ihrer Erfahrung die häufigsten Fehler von Unternehmern in der Krise – und welche Faktoren erhöhen die Wahrscheinlichkeit für eine erfolgreiche Sanierung?
Wie bereits angesprochen, warten die Unternehmen regelmäßig zu lange, bis sie mit dem Steuerberater oder mit den externen Beratern (Unternehmensberater, Rechtsanwalt etc.) über die Krise und ein mögliches Insolvenzszenario sprechen. Dabei gibt uns der Werkzeugkoffer des Sanierungs- und Insolvenzrechts mittlerweile wirklich gute Werkzeuge an die Hand, die im Einzelfall nachhaltige Sanierungslösungen ermöglichen. Dabei ist einer der entscheidenden Faktoren immer die Zeit. Es gilt: Je früher der Geschäftsführer die Kommunikation mit den richtigen Ansprechpartnern sucht, desto höher ist die Chance auf eine Sanierung des Unternehmens. Neben dem Zeitfaktor ist auch eine geordnete und v.a. möglichst aktuelle Dokumentenlage zu der rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Lage des Unternehmens von großer Bedeutung. Dies wird häufig völlig unterschätzt.
  • Wann gilt ein Unternehmen als insolvent?
Wir Sanierungsjuristen sprechen von einem insolventen Unternehmen, wenn bestimmte Insolvenzgründe, die in der Insolvenzordnung definiert sind, verwirklicht sind. Neben der drohenden Zahlungsunfähigkeit spielen dabei in der Praxis die Zahlungsunfähigkeit und die Überschuldung die zentrale Rolle, weil dadurch Antragspflichten für die Organe normiert werden. Vereinfacht gesagt ist Zahlungsunfähigkeit, dass das Unternehmen zu einem bestimmten Stichtag die fälligen Verbindlichkeiten nicht ausgleichen kann und diese Situation auch in den den Stichtag folgenden drei Wochen nicht beheben kann. Also wenn z.B. nicht genügend Geld auf dem Geschäftskonto vorhanden ist, um die fälligen Rechnungen der Warenlieferanten zahlen zu können.
Demgegenüber liegt – grob gesagt – eine Überschuldung immer dann vor, wenn keine positive Fortführungsprognose durch eine mindestens 12-monatige Durchfinanzierung vorhanden ist oder das Vermögen des Unternehmens dessen Verbindlichkeiten nicht (mehr) deckt.
  • Wer stellt die Insolvenz eines Unternehmens fest?
Ob ein Unternehmen insolvent ist, wird letztlich durch das Insolvenzgericht festgestellt. Dennoch sollte der Geschäftsleiter bzw. Unternehmer bereits im Vorfeld anhand einer Liquiditätsplanung und eines Überschuldungsstatus ermitteln, ob sein Unternehmen zahlungsunfähig und/oder überschuldet ist. Diese Prüfung ist dringend zu empfehlen, um sowohl zivilrechtliche Haftungsrisiken als auch strafrechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Verfügt der Geschäftsleiter nicht über die erforderliche Expertise, sollte er frühzeitig qualifizierte und kompetente Berater hinzuziehen.
  • Wann ist eine Insolvenz in Eigenverwaltung oder ein Schutzschirmverfahren sinnvoll – und welche Chancen bietet ein Insolvenzverfahren für die nachhaltige Sanierung eines Unternehmens?
Eigenverwaltungs- und Schutzschirmverfahren sind sinnvoll, aber auch nur möglich, wenn ein belastbares Konzept zur Sanierung vorliegt, der Geschäftsbetrieb fortgeführt werden kann und für mindestens sechs Monate eine Durchfinanzierung im Verfahren sichergestellt ist. Damit diese Voraussetzungen erfüllt sind, ist eine rechtzeitige und ausführliche Sanierungsplanung erforderlich. Dazu gehören u.a. eine Ertrags-, Liquiditäts- und Finanzplanung, die möglichst frühzeitig für die nächsten (mind. sechs) Monate aufgestellt werden muss. Nur wenn die Dimensionen „Recht, Betriebswirtschaft, Steuern und Strategie“ sorgfältig durchdacht und für die nächsten Monate belastbar anhand eines Sanierungskonzeptes dargestellt sind, macht ein Eigenverwaltungs- und Schutzschirmverfahren überhaupt Sinn. Diese Verfahrensarten haben für den Geschäftsführer u.a. den Vorteil, dass er im Driver-Seat bleibt und die unternehmerischen Entscheidungen weiter treffen kann. Das bedingt aber immer auch, dass ihm qualifizierte Sanierungsberater während dieser Zeit zur Seite stehen, um das (Eigenverwaltungs-)Verfahren so durchzuführen, wie die Insolvenzordnung das vorschreibt. Weitere Vorteile einer Sanierung im Rahmen eines (Eigenverwaltungs-)Verfahrens ist der Liquiditätsvorteil durch den Insolvenzgeldeffekt sowie die Möglichkeit in laufende Verträge eingreifen zu können, von denen man sich außerhalb der Insolvenz ggf. nicht lösen kann.
  • Welche Möglichkeiten bietet das StaRuG und was sind die Vorteile im Vergleich zum herkömmlichen Insolvenzverfahren?
Das StaRUG ist das seit dem Jahr 2021 geltende Unternehmensstabilisierungs- und Restrukturierungsgesetz. Neben den bereits erwähnten Eigenverwaltungs- und Schutzschirmverfahren rundet das StaRUG den „Werkzeugkoffer des Sanierers“ ab und setzt zeitlich noch früher für eine Sanierung an. Das StaRUG ist nur bei „drohender Zahlungsunfähigkeit“ möglich, wenn das Unternehmen voraussichtlich nicht in der Lage ist, seine fälligen Verbindlichkeiten zu bedienen. Bei bereits eingetretener Zahlungsunfähigkeit ist der Weg dieses Verfahrens ausgeschlossen. Der maßgebliche Vorteil bei einem StaRUG-Verfahren – der Name verrät es bereits – besteht darin, dass es kein Insolvenzverfahren im klassischen Sinne darstellt. Es handelt sich vielmehr um ein eigenständiges Sanierungsverfahren, bei welchem die Neujustierung der Passivseite des Unternehmens in den Mittelpunkt rückt. In diesem Verfahren gibt es weder einen Insolvenzgeldeffekt, noch kann in Vertragsverhältnisse eingegriffen werden. Ein StaRUG-Verfahren ist kein Instrument für die breite Masse; es ist nur in besonderen Konstellationen sinnvoll einsetzbar. Auch an dieser Stelle empfiehlt sich, in diesem Segment erfahrene Berater zu konsultieren.
  • Wie wichtig ist der Umgang mit Mitarbeitern, Kunden und Gläubigern während einer Sanierung?
Ich hatte es eingangs bereits angesprochen: eine gute „Krisenkommunikation“ mit allen Beteiligten des Sanierungsverfahrens (Stakeholdern) ist von ganz entscheidender Bedeutung für dessen Gelingen. Intern wie extern bedarf es dazu einer klaren Ansprache, die Transparenz schafft und ggf. verloren gegangenes Vertrauen wieder herstellt. Je nach Adressat und Rollenverteilung – ob als Sanierungsberater oder auch als Sachwalter oder Insolvenzverwalter – wird man dabei verfahrensspezifische Akzente setzen. Gläubiger, Mitarbeiter sowie die Kunden und Lieferanten sollten möglichst frühzeitig in den Sanierungsprozess eingebunden werden, um wichtige Weichenstellungen mit diesen wichtigen Stakeholdern abzustimmen.
  • Wie kann sichergestellt werden, dass eine Sanierung nicht nur kurzfristig wirkt, sondern das Unternehmen langfristig wieder auf stabile Beine gestellt wird?
Ein Patentrezept für eine erfolgreiche Restrukturierung gibt es nicht. Realistisch betrachtet hängt eine nachhaltige Sanierung – für die wir immer antreten und arbeiten – immer vom Einzelfall und den konkreten Gegebenheiten ab. Verfügt ein Unternehmen über ein tragfähiges Geschäftsmodell, das der Markt weiterhin nachfragt, kann die Einleitung einer rechtzeitigen Sanierung die Chancen auf eine nachhaltige Restrukturierung erhöhen. Die Krisenursachen zu erkennen, diese mittels eines Sanierungs- und Insolvenzverfahrens abzustellen und anschließend neu durchzustarten, ist die Zielsetzung moderner Sanierung. Sie gelingt dann, wenn die Geschäftsleitung frühzeitig handelt und die notwendigen Maßnahmen konsequent umsetzt. Insoweit kann und sollte die Krise als Chance für den Neustart begriffen und weniger als Scheitern gewertet werden.
Wenn hingegen das Geschäftsmodell schlichtweg nicht mehr funktioniert oder die Sanierung viel zu spät eingeleitet wird, gehört es auch zur Wahrheit, dass das Unternehmen geordnet abgewickelt werden muss. Auch an dieser Stelle zeigt sich erneut, dass die zeitnahe Auseinandersetzung mit der Krise eine sehr hohe Wechselwirkung mit einer erfolgreichen Sanierung aufweist.

Marc Selker ist seit 2013 als Rechtsanwalt zugelassen und seit 2025 bei der PLUTA Rechtsanwalts GmbH als bestellter Insolvenzverwalter an diversen Insolvenzgerichten im Nord-West-Deutschen-Raum tätig. Der Fachanwalt für Insolvenzrecht hat zahlreiche Insolvenzverfahren erfolgreich bearbeitet und verfügt über langjährige Erfahrung in der Sanierung und Restrukturierung von Unternehmen.