16.09.2025: Insolvenz-Sprechtag, Hilfe und Beratung bei drohender Insolvenz

Ihr Unternehmen ist dabei, ins Straucheln zu geraten und Sie benötigen Beratung in Sachen Insolvenzrecht? Zögern Sie nicht, sich über Ihre Pflichten und Möglichkeiten im Falle einer Insolvenz zu formieren. Je früher Sie handeln, desto höher sind die Sanierungschancen! Auch zur Vermeidung persönlicher Haftung sollten sich Unternehmer, Geschäftsführer, Selbstständige, Vorstände und Aufsichtsräte möglichst schon vor Eintritt einer Krise mit ihren Verpflichtungen und Handlungsalternativen auseinandersetzen.
Mit den Insolvenz-Sprechtagen am 16. September 2025 und 20. November 2025 bieten wir Ihnen als IHK-Mitglied die Möglichkeit, sich zu den wichtigsten insolvenzrechtlichen Fragen zu informieren. In einem Einzelgespräch mit einem erfahrenen Fachanwalt kann beispielsweise geklärt werden:
  • Welche Maßnahmen sind zu ergreifen, wenn die Insolvenz droht?
  • Muss zwingend ein Insolvenzantrag gestellt werden?
  • Welche Sanierungswege gibt es grundsätzlich?
  • Ist eine Sanierung in Eigenregie möglich?
  • Welche Risiken der Strafbarkeit und persönlichen Haftung gibt es?
Der Insolvenz-Sprechtag richtet sich sowohl an Unternehmen, die sich in Schwierigkeiten befinden, als auch an Gläubiger, die Fragen zum Umgang mit insolventen Geschäftspartnern haben.
Für das kostenfreie, individuelle Gespräch ist ein Zeitfenster von 60 Minuten vorgesehen. Der Inhalt der Gespräche wird selbstverständlich vertraulich behandelt.