Sachkundeprüfung Fachmann/-frau für Immobiliardarlehensvermittlung IHK

Wer den Abschluss von Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen oder entsprechende entgeltliche Finanzierungshilfen vermitteln möchte bzw. Dritte zu solchen Verträgen beraten will, benötigt ab dem 21. März 2016 auf Grund von europarechtlichen Vorgaben eine Erlaubnis als Immobiliardarlehensvermittler gemäß § 34i der Gewerbeordnung (GewO).
Dabei ist unter anderem die Sachkunde nachzuweisen. Dies kann durch diverse Bildungsabschlüsse oder durch die Prüfung Fachmann/-frau für Immobiliardarlehensvermittlung IHK erfolgen.

Prüfungsablauf
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen (150 Minuten) und einem praktischen Teil (ca. 20 Minuten zzgl. Vorbereitung). Der "schriftliche" Teil wird grundsätzlich als digitale Prüfung auf Tablets durchgeführt. Die Teilnahme am praktischen Teil der Prüfung setzt das Bestehen des schriftlichen Teils voraus.

Gegenstand der Sachkundeprüfung sind insbesondere:
1. Kundenberatung:
a) Erstellung von Kundenprofilen, Bedarfsermittlung
b) Lösungsmöglichkeiten
c) Produktdarstellung und –information

2. fachliche Kenntnisse auf folgenden Gebieten, insbesondere in Bezug auf rechtliche Grundlagen und steuerliche Behandlungen:
a) Kenntnisse für Immobiliardarlehensvermittlung und –beratung, rechtliche Grundlagen
b) Finanzierung und Kreditprodukte
Im praktischen Teil der Prüfung, der als Simulation eines Kundenberatungsgesprächs durchgeführt wird, wird jeweils ein Prüfling geprüft. Hier soll der Prüfling nachweisen, dass er über die Fähigkeiten verfügt, kundengerechte Lösungen zu entwickeln und anzubieten.
Unter bestimmten Bedingungen kann die Prüfung auf den schriftlichen Teil beschränkt werden. Dazu muss eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
  • Eine Erlaubnis nach § 34d Absatz 1, § 34e Absatz 1, § 34f Absatz 1 oder § 34h Absatz 1 der Gewerbeordnung hat,
  • Einen Sachkundenachweis im Sinne des § 34d Absatz 2 Nummer 4 der Gewerbeordnung oder einen diesem nach § 19 Absatz 1 der Versicherungsvermittlerverordnung vom 15. Mai 2007 (BGBl. I S. 733, 1967), die zuletzt durch Artikel 276 der Verordnung vom 1. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, gleichgestellten Abschluss besitzt,
  • Einen Sachkundenachweis im Sinne des § 34f Absatz 2 Nummer 4 der Gewerbeordnung besitzt oder
  • Einen Sachkundenachweis nach § 34h Absatz 1 Satz 4 in Verbindung mit § 34f Absatz 2 Nummer 4 der Gewerbeordnung besitzt.
Die Prüfung ist bestanden, wenn im schriftlichen und im praktischen Prüfungsteil jeweils 50% der erreichbaren Punkte erzielt wurden.

Prüfungsgebühren
- Gesamtprüfung (schriftlicher und praktischer Prüfungsteil): 370,00 €
- Teilprüfung (nur schriftlicher Prüfungsteil): 300,00 €
- Teilprüfung (nur praktischer Prüfungsteil): 250,00 €

Zu den unten genannten Prüfungsterminen erfolgt die Anmeldung über das Anmeldeportal. Hilfestellung gibt Ihnen das Merkblatt zur Onlineanmeldung. Sie benötigen dazu eine persönliche E-Mail-Adresse.

Termine 2024

schriftl.
prakt./mdl.
Anmeldeschluss
19.  März
nur Teilprüfung
möglich
19. Februar 
16. April 
16. April 
19. März
16. Juli
16. Juli 
18. Juni
17. September
17. September
20. August 
15. Oktober
15. Oktober
17. September
12. November
12. November
8. Oktober
Die Termine sind vorläufig. Die IHK behält sich vor Prüfungstermine aufgrund zu geringer Teilnehmerzahl abzusagen. Die Teilnehmerzahl ist pro Prüfungstermin begrenzt. Bitte melden Sie sich daher rechtzeitig an!