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Immobiliardarlehens-Vermittler

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Bis zum 1. Januar müssen sich Vermittler von Finanzanlagen und Versicherungen sowie Immobilienmakler in das Register der FIU eintragen. Bei Versäumnis drohen Bußgelder.

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Hier finden Sie die Antragsformulare, um Ihre Erlaubnis nach § 34i GewO als Immobiliardarlehensvermittler/-in zu beantragen, Ihre mit der Immobiliardarlehensvermittlung betrauten Beschäftigte eintragen bzw. löschen zu lassen oder uns wichtige Änderungen mitzuteilen.

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