Wissen teilen: Prüfer werden! Die neue Berufungsperiode startet

Das IHK-Jahr 2024 steht unter dem Motto #Gemeinsam MenschenBilden. Eines unserer wichtigsten Projekte in diesem Jahr ist die Neuberufung der IHK-Prüferinnen und IHK-Prüfer für die Ausbildung zum 1. September 2024. Nach fünf Jahren läuft zum 31. August 2024 die aktuelle Berufungsperiode der Prüfungsausschüsse ab.
Made in Germany steht für Qualität – weltweit. Diese Qualität kommt nicht von ungefähr: Dahinter steht ein ausgezeichnetes berufliches Bildungssystem mit anspruchsvollen Berufen und Fortbildungsabschlüssen, fachkundigen Ausbildern und praxisnahen Prüfungen. Den hohen Qualifikationsstandard der IHK-Abschlüsse garantieren die ehrenamtlichen Prüferinnen und Prüfer. Mit ihrem Engagement fördern sie den beruflichen Nachwuchs und sichern die Zukunft des Wirtschaftsstandorts.
Rund 2.500 Expertinnen und Experten aus Unternehmen und Lehrkräften an Berufsbildenden Schulen engagieren sich ehrenamtlich in unserer IHK als Prüferinnen und Prüfer. Pro Jahr nehmen sie rund 10.000 Zwischen-, Abschluss- und Fortbildungsprüfungen ab. Als Prüferinnen und Prüfer unterstützen sie Absolventinnen und Absolventen auf ihrem Karriereweg und helfen regionalen Unternehmen, Fachkräfte zu sichern.
Prüfen ist nicht nur eine wichtige, sondern auch eine reizvolle Aufgabe. Ehrenamtliches Engagement genießt hohes gesellschaftliches Ansehen. Als Prüferin bzw. Prüfer sind Sie jederzeit über aktuelle Fachentwicklungen und Trends informiert. Sie sammeln Erfahrungen und knüpfen wertvolle Kontakte, die für Ihr eigenes Unternehmen bzw. Ihren Arbeitgeber, aber auch für Sie persönlich gewinnbringend sind.

Aufgaben unserer Prüferinnen und Prüfer

In unseren Prüfungsausschüssen arbeiten Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeauftragte sowie Lehrende der beruflichen Bildung vertrauensvoll zusammen. Gemeinsam mit den Prüfungskoordinatoren unserer IHK sorgen sie für rechtlich sichere Prüfungen auf Basis des Berufsbildungsgesetzes und den Prüfungsordnungen unserer IHK. Klingt kompliziert? Keine Sorge: Neue Prüferinnen und Prüfer werden von erfahrenen Mitgliedern des Prüfungsausschusses eingearbeitet und erhalten Schulungen.
Als ehrenamtliche Prüferin und Prüfer
  • korrigieren und bewerten Sie schriftliche Prüfungsarbeiten
  • bewerten Sie Arbeitsproben, Prüfstücke, Projektarbeiten, Dokumentationen und Präsentationen
  • führen Sie Prüfungsgespräche und bereiten diese vor
  • erstellen Sie schriftliche oder praktische Prüfungsaufgaben.
Selbstverständlich kostet die Prüfertätigkeit auch Zeit. Je nach Beruf und Ihren individuellen Möglichkeiten können Sie im Durchschnitt mit einem Aufwand von zwei bis acht Tagen pro Jahr rechnen.
Die ehrenamtlichen Mitglieder unserer Prüfungsausschüsse wer­den, soweit nicht eine Entschädigung von anderer Seite ge­währt wird, für bare Auslagen und Zeitversäumnis entschädigt. Hierunter fallen etwa der Zeitaufwand für die Abnahme von Prüfungen oder die Fahrtkosten der Anreise zum Prüfungsort.
Die meisten Unternehmen wissen um den Wert der Prüfertätigkeit. Aus diesem Grund stellen sie ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch bezahlt für die Prüfertätigkeit frei.
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Ihr Know-how ist gefragt!

Ob Sie einen gewerblich-technischen oder kaufmännischen Hintergrund haben: Ihr Know-how ist gefragt! Als IHK organisieren wir Prüfungen für rund 140 Ausbildungsberufe sowie für berufsbegleitende Fortbildungen auf Bachelor- oder Masterniveau. Ideal wäre es, wenn Sie seit mindestens fünf Jahren in einem relevanten Berufsfeld arbeiten und aktiv im Berufsleben stehen – ganz gleich ob als Lehrkraft er an einer Berufsbildenden Schule oder in der betrieblichen Praxis.
Möchten auch Sie gesellschaftliche Verantwortung übernehmen und ehrenamtliches Mitglied in einem unserer Prüfungsausschüsse werden?  Dann senden Sie uns gerne Ihre Kontaktdaten über dieses Formular oder sprechen Sie uns an:
Ansprechpartner für Prüferinnen und Prüfer in Ausbildungsprüfungen ist Swen Schlüter, schlueter@osnabrueck.ihk.de, Tel. 0541 353-444
Ansprechpartnerin für Prüferinnen und Prüfer in Fortbildungsprüfungen ist Heinrich Langkopf, langkopf@osnabrueck.ihk.de, Tel. 0541 353-465

Freistellung für das Prüferehrenamt

Nach §40 (6a) BBiG sind Prüferinnen und Prüfer seitens ihres Arbeitgebers freizustellen, wenn
  1.  es zur ordnungsgemäßen Durchführung erforderlich ist
  2. wichtige betriebliche Gründe nicht entgegenstehen
Bitte nehmen Sie Kontakt zu Ihrem Arbeitgeber auf, um sich mit diesem über die Freistellung auszutauschen.

Paritätische Besetzung eines Prüfungsausschusses

Unsere Prüfungsausschüsse werden grundsätzlich mit drei ordentlichen Mitgliedern (Arbeitgeber-, Arbeitnehmer-, Lehrervertreter) besetzt, sowie drei stellvertretenden Mitgliedern (ebenfalls Arbeitgeber-, Arbeitnehmer-, Lehrervertreter).
Die Gewerkschaft hat ein Vorschlagsrecht für die Besetzung des Arbeitnehmervertreters. Sofern Sie Gewerkschaftsmitglied sind, wenden Sie sich gern an Ihre Gewerkschaft, wenn Sie von dieser als Prüferin bzw. Prüfer vorgeschlagen werden möchten. Lehrkräfte werden im Einvernehmen mit den Berufsbildenden Schulen als Prüfer berufen.

Prüferentschädigung

Mit Ihrem ehrenamtlichen Engagement als Prüferin und Prüfer sichern Sie die Qualität von Ausbildung und Beschäftigung in Ihrer Branche und Ihrem Berufsfeld. Ruhm und Ehre sind Ihnen also sicher, doch wir legen noch etwas drauf:
  • Qualifizierung durch Prüferschulungen
  • Aufwandsentschädigungen für den Einsatz bei Prüfungen und für Auslagen wie Fahrtkosten und Porto
  • Neue Impulse durch den Austausch mit anderen Prüferinnen und Prüfer 

Voraussetzungen für das Prüferehrenamt

Für die Berufung in einen Prüfungsausschuss sollen unsere Prüferinnen und Prüfer die folgenden Kriterien erfüllen:
  • im Prüfungsgebiet sachkundig sein, also direkt aus der Praxis kommen, in der Regel die zu prüfenden Berufe selbst als Abschluss haben, mit den neuesten Entwicklungen im Beruf vertraut sein sowie ein breites, vertieftes Wissen über den Beruf haben,
  • eine aktuelle berufliche Tätigkeit mit wesentlichen Bezügen zum Prüfungsgebiet nachweisen, also aktuell in dem zu prüfenden Berufsfeld arbeiten,
  • persönlich für die Mitwirkung im Prüfungssachgebiet geeignet sein,
  • über Verantwortungsbewusstsein, Urteilsvermögen und berufspädagogische Kenntnisse verfügen,
  • mindestens halbtags aktiv im Berufsleben stehen, also mindestens 20 Stunden pro Woche arbeiten,
  • zum Zeitpunkt der Berufung die Regelaltersgrenze für den Renteneintritt noch nicht erreicht haben,
Hinweis:
  • In der Regel bringen unsere Prüferinnen und Prüfer Erfahrungen aus einer mindestens fünfjährigen Berufstätigkeit mit und haben die Ausbildereignungsprüfung abgelegt.
  • Für die Besetzung der Arbeitnehmer-Position haben Gewerkschaften/Arbeitnehmer-Vereinigungen ein Vorschlagsrecht.
  • Unsere Prüferinnen und Prüfer sind aufgeschlossen für die Anwendung aktueller und zukünftiger digitaler Kommunikationstechniken für die Ausübung ihres Prüferehrenamtes.
  • Die Bereitschaft zur Verschwiegenheit über alle Prüfungsvorgänge ist selbstverständlich.
Sachkundig ist, ...
  • … wer das erforderliche berufliche Wissen und Können besitzt, um im Rahmen der Abschlussprüfung/Fortbildungsprüfung prüfen zu können.
  • … wer nachweisen kann, dass die Sachkunde Bezug auf den Prüfungsgegenstand des einzelnen Ausbildungsberufes, die Ausbildungsordnung und die Prüfungsanforderungen hat (in der Regel wurde eine Ausbildung im zu prüfenden Beruf absolviert bzw. die Fortbildungsprüfung).
  • … wer unmittelbaren Bezug zur beruflichen Praxis hat und wem auch neueste Entwicklungen im jeweils zu prüfenden Beruf bekannt und vertraut sind.
  • … wer nicht nur fachlich geeignet ist, sondern eine breitere und tiefere Sachkunde besitzt.

Bewerbung als Prüfer/in

Möchten auch Sie gesellschaftliche Verantwortung übernehmen und ehrenamtliches Mitglied in einem unserer Prüfungsausschüsse werden?  Dann senden Sie uns gerne Ihre Kontaktdaten mit diesem Formular.