Geprüfte(r) Berufsspezialist(in) für Künstliche Intelligenz und Maschinelles Lernen

Informationen zur Prüfung

Die Fortbildungsprüfung besteht aus zwei Prüfungsteilen:
  1. Schriftlicher Prüfungsteil
  2. Transferbezogener Prüfungsteil (praktischer/mündlicher Teil)
Zum transferbezogenen Prüfungsteil wird nur zugelassen, wer den schriftlichen Prüfungsteil abgelegt hat.
Die schriftliche Prüfung zu „Implementierung und Anwendungsmöglichkeiten von datenbasierten KI-Modellen" nach § 4 gliedert sich in zwei Prüfungsteile:
  • Der erste Teil der schriftlichen Prüfung bezieht sich auf Grundlagen der KI mit einem Prüfungsumfang von 60 Minuten.
  • Der zweite Teil der schriftlichen Prüfung berücksichtigt die in der angestrebten Fortbildungsstufe vermittelten Vertiefungen der Kl-lnhalte mit einem Prüfungsumfang von 120 Minuten.
Der transferbezogene Prüfungsteil besteht aus einer Transferarbeit in Form einer Präsentation eines selbstgewählten praxisbezogenen Themas, einer mündlichen Vorstellung und Verteidigung der Ergebnisse sowie einem transferbezogenen Fachgespräch.

Prüfungstermine und Anmeldefristen

Bundeseinheitliche Prüfungstermine und Anmeldefristen
Die genannten Termine sind bundeseinheitliche Prüfungstermine. Eine Prüfung vor der IHK Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim findet statt, sofern sich mind. 10 Teilnehmer(innen) zur Prüfung anmelden.
Prüfungsfächer 2027 2028 2029
Schriftlicher Prüfungsteil keine Prüfung keine Prüfung noch offen noch offen noch offen noch offen
Transferbezogener Prüfungsteil (praktischer/mündlicher Teil) --- --- --- --- --- ---
Anmelde- und Zulassungsschluss --- --- --- --- --- ---

Anmeldung und Zulassung zur Prüfung

Der Abschluss ist derzeit noch nicht verfügbar.
Eine Zulassungsüberprüfung und Anmeldung ist über unser IHK-Fortbildungsportal möglich. Anmeldeschluss ist jeweils 3 Monate vor der Prüfung.
Bitte beachten Sie, dass Sie sich im Online-Portal nur „als Person“ registrieren und zur Prüfung anmelden können! Eine Prüfungs-Anmeldung über einen bereits vorhandenen Firmen-Zugang ist nicht möglich.
Über Ihren Zugang im IHK-Fortbildungsportal haben Sie außerdem die Möglichkeit Änderungen Ihrer Kontaktdaten vorzunehmen, Ihre Prüfungsergebnisse nach der Feststellung einzusehen oder von angemeldeten Prüfungen zurückzutreten.

Zulassungsvoraussetzungen

Zugelassen zur Prüfung wird, wer die Anforderungen des § 53 b Berufsbildungsgesetz erfüllt und
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten auf mindestens drei Jahre ausgerichteten gewerblich-technischen oder kaufmännischen Ausbildungsberuf nach § 4 Absatz 2 BBiG oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten auf mindestens zwei Jahre ausgerichteten gewerblich-technischen oder kaufmännischen Ausbildungsberuf nach § 4 Absatz 2 BBiG und eine auf die Berufsausbildung folgende mindestens einjährige Berufspraxis oder
  • den Erwerb von mindestens 60 Leistungspunkten nach dem Europäischen System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen in einem fachverwandten Hochschulstudium und zusätzlich eine mindestens sechsmonatige einschlägige Berufspraxis oder
  • eine mindestens dreijährige einschlägige Berufspraxis.
Die geforderte Einschlägigkeit nach Absatz 1 Nr. 3 und 4 muss wesentliche Bezüge zu einem gewerblich-technischen oder kaufmännischen Ausbildungsberuf im Sinne des Absatz 1 Nr. 1 haben. Bei der nachzuweisenden Beschäftigungszeit ist von einer Vollzeittätigkeit auszugehen. Teilzeittätigkeiten werden entsprechend prozentual angerechnet.
Abweichend zu den oben genannten Voraussetzungen kann zur Prüfung zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Die Zulassungsüberprüfung erfolgt, wie auch die Prüfungsanmeldung, über das IHK-Fortbildungsportal.

Kosten

Maßgeblich für die Höhe der Prüfungsgebühr ist der zu diesem Zeitpunkt gültige Gebührentarif (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 119 KB)der Industrie- und Handelskammer Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim.

Bildungsträger

Eine Übersicht dieser und weiterer Lehrgangsanbieter finden Sie im bundesweiten IHK-Weiterbildungs- und Informationssystem (WIS)
Etwaige Fragen über Lehrgangskosten, Dauer etc. bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.