Geprüfte(r) Industriemeister(in) - Fachrichtung Mechatronik
Bundeseinheitliche Prüfungstermine * und Anmeldefristen
Prüfungstermine | 2026 | 2027 | 2028 | |||||
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Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen - Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten - Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung - Rechtsbewusstes Handeln |
5. Nov.
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29. April
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21. Okt.
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3. Mai
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2. Nov.
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- Betriebswirtschaftliches Handeln - Zusammenarbeit im Betrieb |
6. Nov. | 30. April | 22. Okt. | 4. Mai | 3. Nov. | |||
Handlungsspezifische Qualifikationen - Situationsaufgabe Handlungsbereich: Technik |
23. Nov. | 2. Juni | 29. Nov. | 1. Juni | 20. Nov. | |||
- Situationsaufgabe Handlungsbereich: Organisation |
24. Nov. | 3. Juni | 30. Nov. | 2. Juni | 21. Nov. | |||
Anmeldeschluss | 1. Aug. 2026 | 1. Feb. 2027 | 1. Aug. 2027 | 1. Feb. 2028 | 1. Aug. 2028 | |||
Anmeldung | IHK-Fortbildungsportal |
* Die genannten Termine sind bundeseinheitliche Prüfungstermine. Eine Prüfung vor der IHK Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim findet statt, sofern sich mindestens zehn Teilnehmer(innen) zur Prüfung anmelden.
Anmeldung und Zulassungsantrag zur Prüfung
Eine Anmeldung ist über unser IHK-Fortbildungsportal möglich. Anmeldeschluss ist jeweils 3 Monate vor der Prüfung.
Bitte beachten Sie, dass Sie sich im Online-Portal nur „als Person“ registrieren und zur Prüfung anmelden können! Eine Prüfungs-Anmeldung über einen bereits vorhandenen Firmen-Zugang ist nicht möglich.
Bitte beachten Sie, dass Sie sich im Online-Portal nur „als Person“ registrieren und zur Prüfung anmelden können! Eine Prüfungs-Anmeldung über einen bereits vorhandenen Firmen-Zugang ist nicht möglich.
Über Ihren Zugang im IHK-Fortbildungsportal haben Sie außerdem die Möglichkeit Änderungen Ihrer Kontaktdaten vorzunehmen, Ihre Prüfungsergebnisse nach der Feststellung einzusehen oder von angemeldeten Prüfungen zurückzutreten.
Zulassungsvoraussetzungen
(1) Zur Prüfung im Prüfungsteil "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in dem anerkannten Ausbildungsberuf Mechatroniker/Mechatronikerin oder einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Metall-, Elektro-, fahrzeugtechnischen und informationstechnischen Berufen zugeordnet werden kann, oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach mindestens sechs Monate Berufspraxis oder
- eine mindestens vierjährige Berufspraxis.
(2) Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
- das Ablegen des Prüfungsteils "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen", das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
- in den in Absatz 1 Nr. 1 bis 3 genannten Fällen mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis.
Der Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung ist durch eine erfolgreich abgelegte Prüfung nachzuweisen. Der Prüfungsnachweis ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen.
Die Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Industriemeisters/einer Geprüften Industriemeisterin - Fachrichtung Mechatronik haben und elektrotechnische Arbeiten in der betrieblichen Anwendung einschließen.
Abweichend von den oben genannten Voraussetzungen kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Kosten
Die Prüfungsgebühr wird mit der Zulassung zur Prüfung erhoben. Maßgeblich für die Höhe der Prüfungsgebühr ist der zu diesem Zeitpunkt gültige Gebührentarif (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 112 KB) der Industrie- und Handelskammer Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim.
Bildungsträger
Folgender Bildungsträger bietet einen Vorbereitungslehrgang an:
Bildungswerk der Grafschafter Wirtschaft e. V.
NINO-Hochbau Kompetenzzentrum Wirtschaft
NINO-Allee 11, 48529 Nordhorn
Ansprechpartnerin: Bettina Mundt
Telefon: 05921 7801-31
NINO-Hochbau Kompetenzzentrum Wirtschaft
NINO-Allee 11, 48529 Nordhorn
Ansprechpartnerin: Bettina Mundt
Telefon: 05921 7801-31
Fragen zu Lehrgangskosten, Dauer etc. bitten wir direkt an den Lehrgangsträger zu richten.
Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sollten Sie als Bildungsträger, der auf IHK-Fortbildungsprüfungen im IHK-Bezirk Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim vorbereitet, hier nicht aufgeführt sein, so schicken Sie uns bitte eine Info.