Geprüfte(r) Industriemeister(in) - Fachrichtung Metall

Bundeseinheitliche Prüfungstermine* und Anmeldefristen

Prüfungstermine
2024
2025
2026
Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen (BQ)
  • Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten
  • Anwendung der Methoden der Information, Kommunikation und Planung
  • Rechtsbewusstes Handeln

2. Mai

6. Nov.

29. April

5. Nov.

29. April

5. Nov.
  • Betriebswirtschaftliches Handeln
  • Zusammenarbeit im Betrieb

3. Mai

7. Nov.

30. April

6. Nov.

30. April

6. Nov.
Ansprechpartner Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen:
Handlungsspezifische Qualifikationen (HQ)
  • 1. Situationsaufgabe mit dem Schwerpunkt Technik
22. Mai
21. Nov.
21. Mai
20. Nov.
19. Mai
19. Nov.
  • 2. Situationsaufgabe mit dem Schwerpunkt Organisation
23. Mai
22. Nov.
22. Mai    
21. Nov.
20. Mai
20. Nov.
Ansprechpartnerin Handlungsspezifische Qualifikationen:
Anmeldeschluss
(beide Prüfungsteile)
1. Feb. 2024
1. Aug. 2024
1. Feb. 2025
1. Aug. 2025
1. Feb. 2026
1. Aug. 2026
Anmeldung
IHK-Fortbildungsportal
* Die genannten Termine sind bundeseinheitliche Prüfungstermine. Eine Prüfung vor der IHK Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim findet statt, sofern sich mindestens zehn Teilnehmer(innen) zur Prüfung anmelden.

Anmeldung und Zulassungsantrag zur Prüfung

Eine Anmeldung ist über unser IHK-Fortbildungsportal möglich. Anmeldeschluss ist jeweils 3 Monate vor der Prüfung.
Bitte beachten Sie, dass Sie sich im Online-Portal nur „ als Person“ registrieren und zur Prüfung anmelden können! Eine Prüfungs-Anmeldung über einen bereits vorhandenen Firmen-Zugang ist nicht möglich.
Über Ihren Zugang im IHK-Fortbildungsportal haben Sie außerdem die Möglichkeit Änderungen Ihrer Kontaktdaten vorzunehmen, Ihre Prüfungsergebnisse nach der Feststellung einzusehen oder von angemeldeten Prüfungen zurückzutreten.

Zulassungsvoraussetzungen

(1) Zur Prüfung im Prüfungsteil "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
  1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Metallberufen zugeordnet werden kann, oder
  2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  3. eine mindestens vierjährige Berufspraxis.
(2) Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
  1. das Ablegen der Prüfung des Prüfungsteils "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" und
  2. in den in Absatz 1 Nr. 1 bis 3 genannten Voraussetzungen ein weiteres Jahr Berufspraxis.
Der Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung ist durch eine erfolgreich abgelegte Prüfung nachzuweisen. Der Prüfungsnachweis ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen.
Die Berufspraxis gemäß den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Industriemeisters gemäß IndMetMeistV § 1 Abs. 3 haben. Bei der nachzuweisenden Beschäftigungszeit ist von einer Vollzeittätigkeit auszugehen. Teilzeittätigkeiten werden entsprechend prozentual angerechnet
Abweichend von den oben genannten Voraussetzungen kann zur Prüfung in den Prüfungsteilen auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er berufspraktische Qualifikationen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

Kosten

Die Prüfungsgebühr wird mit der Zulassung zur Prüfung erhoben. Maßgeblich für die Höhe der Prüfungsgebühr ist der zu diesem Zeitpunkt gültige Gebührentarif (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 112 KB) der Industrie- und Handelskammer Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim.

Bildungsträger

Folgende Bildungsträger bieten Vorbereitungslehrgänge an:
Bildungswerk der Grafschafter Wirtschaft e. V.
NINO-Hochbau Kompetenzzentrum Wirtschaft
NINO-Allee 11, 48529 Nordhorn
Ansprechpartnerin: Bettina Mundt
Telefon: 05921 7801-31

IFM-Institut für Managementlehre GmbH
Leithestr. 111 a, 45886 Gelsenkirchen
Telefon: 0209 177435-0
E-Mail: info@ifm-fortbildung.de

Industrie- und Handelskammer Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim
Neuer Graben 38, 49074 Osnabrück
Ansprechpartnerin: Stephanie Letkemann 
E-Mail: letkemann@osnabrueck.ihk.de
Telefon: 0541 353-478

Volkshochschule Meppen
Freiherr-vom-Stein-Str. 1, 49716 Meppen
Ansprechpartner: Michael Herbers
Telefon: 05931 9373-25
Die Lehrgangsträger sind in alphabetischer Reihenfolge genannt. Empfehlungen werden hiermit nicht ausgesprochen. Fragen über Lehrgangskosten, Dauer etc. bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.
Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sollten Sie als Bildungsträger, der auf IHK-Fortbildungsprüfungen im IHK-Bezirk Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim vorbereitet, hier nicht aufgeführt sein, so schicken Sie uns bitte eine Info.
Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie auch im Weiterbildungs-Informations-System (WIS).