Geprüfte(r) Meister(in) für Kraftverkehr

Prüfungstermine und Anmeldung

Bundeseinheitliche Prüfungstermine * und Anmeldefristen
Prüfungstermine 2026 2027 2028
Grundlegende Qualifikationen
  • Anwendung der Methoden der Information, Kommunikation und Planung
  • Rechtsbewusstes Handeln
29. April 5. Nov. 29. April 21. Okt. 3. Mai 2. Nov.
  • Betriebswirtschaftliches Handeln
  • Zusammenarbeit im Betrieb
30. April 6. Nov. 30. April 22. Okt. 4. Mai 3. Nov.
Handlungsspezifische Qualifikationen
1. Situationsaufgabe mit dem Schwerpunkt Fuhrparktechnik und Fuhrparkmanagement
6. Mai 10. Nov. 10. Mai 9. Nov. 10. Mai 6. Nov.
2. Situationsaufgabe mit dem Schwerpunkt Organisation und Kommunikation 7. Mai 11. Nov. 11. Mai 10. Nov. 11. Mai 7. Nov.
Anmeldeschluss 1. Feb. 2026 1. Aug. 2026 1. Feb. 2027 1. Aug. 2027 1. Feb. 2028 1. Aug. 2028
Anmeldung und Überprüfung Zulassung Online-Portal

* Die genannten Termine sind bundeseinheitliche Prüfungstermine. Eine Prüfung vor der IHK Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim findet statt, sofern sich mindestens zehn Teilnehmer(innen) zur Prüfung anmelden.

Anmeldung und Zulassungsantrag zur Prüfung

Eine Anmeldung ist über unser IHK-Fortbildungsportal möglich. Anmeldeschluss ist jeweils 3 Monate vor der Prüfung.
Bitte beachten Sie, dass Sie sich im Online-Portal nur „als Person“ registrieren und zur Prüfung anmelden können! Eine Prüfungs-Anmeldung über einen bereits vorhandenen Firmen-Zugang ist nicht möglich.
Über Ihren Zugang im IHK-Fortbildungsportal haben Sie außerdem die Möglichkeit Änderungen Ihrer Kontaktdaten vorzunehmen, Ihre Prüfungsergebnisse nach der Feststellung einzusehen oder von angemeldeten Prüfungen zurückzutreten.

Zulassung

(1) Zur Prüfung im Prüfungsteil "Grundlegende Qualifikationen" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
  1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem der anerkannten Ausbildungsberufe Berufskraftfahrer oder Berufskraftfahrerin oder Fachkraft im Fahrbetrieb oder
  2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  3. eine mindestens vierjährige Berufspraxis.
(2) Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
  1. das Ablegen der Prüfung des Prüfungsteils "Grundlegende Qualifikationen", das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt,
  2. in den in Absatz 1 Nummer 1 bis 3 genannten Fällen jeweils mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis und
  3. die erfolgreich abgelegte Ausbilder-Eignungsprüfung.
Die Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines "Geprüften Meisters für Kraftverkehr" haben.
Abweichend von den oben genannten Voraussetzungen kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

Kosten

Die Prüfungsgebühr wird mit der Zulassung zur Prüfung erhoben. Maßgeblich für die Höhe der Prüfungsgebühr ist der zu diesem Zeitpunkt gültige Gebührentarif der Industrie- und Handelskammer Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim.

Bildungsträger

Folgende Bildungsträger bieten Vorbereitungslehrgänge an:
DEKRA Akademie-GmbH
Klöcknerstraße 17, 49090 Osnabrück
Ansprechpartner: Dirk Wattler
Telefon: 0541 13916-0
Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie auch im Weiterbildungs-Informations-System (WIS).