Geprüfte(r) Industriemeister(in) - Fachrichtung Chemie

Prüfungstermine und Anmeldung

Bundeseinheitliche Prüfungstermine * und Anmeldefristen
Prüfungstermine


2024


2025
2026
Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen
  • Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
  • Rechtsbewusstes Handeln
9. Oktober
12. März
16. Okt.
11. März

 
7. Okt.


  • Betriebswirtschaftliches Handeln
  • Zusammenarbeit im Betrieb
10. Oktober
13. März

17. Okt.
12. März

8. Okt.
Handlungsspezifische Qualifikationen
1. Situationsaufgabe mit dem Schwerpunkt
Chemische Produktion
16. Oktober
19. März
28. Okt.

18. März
14. Okt.
2. Situationsaufgabe mit dem Schwerpunkt Organisation, Führung u. Kommunikation
- Handlungsbereich Spezialisierungsgebiete
(Wahlqualifikation):
  • Syntheseplanung
  • Automatisierungs- u. Prozessleittechnik
  • Technologie
  • Betriebscontrolling
17. Oktober
20. März
29. Okt.
19. März
15. Okt.
Anmeldeschluss
1. Juli 2024
15. Dez. 2024
1. Juli 2025
15. Dez.
2025
1. Juli
2026
* Die genannten Termine sind bundeseinheitliche Prüfungstermine. Eine Prüfung vor der
   IHK Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim findet statt, sofern sich mindestens zehn
   Teilnehmer(innen) zur Prüfung anmelden.

Zulassung

Zugelassen zur Prüfung im Prüfungsteil "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Chemieberufen zugeordnet werden kann oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  • eine mindestens vierjährige Berufspraxis
Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
  • das Ablegen des Prüfungsteils "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen", das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
  • zu den o. g. Praxiszeiten mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis,
  • der Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen gemäß der Ausbilder-Eignungsverordnung ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung nachzuweisen.
Abweichend von den oben genannten Voraussetzungen kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, berufspraktische Qualifikationen erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.


Kosten

Die Prüfungsgebühr wird mit der Zulassung zur Prüfung erhoben. Maßgeblich für die Höhe der Prüfungsgebühr ist der zu diesem Zeitpunkt gültige Gebührentarif der Industrie- und Handelskammer Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim.

Bildungsträger

Folgende Bildungsträger bieten Vorbereitungslehrgänge an:
Industrie- und Handelskammer
Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim

Neuer Graben 38, Osnabrück
Ansprechpartnerin: Gisela Schulte-Lulis
E-Mail: schulte-lulis@osnabrueck.ihk.de
Telefon: 0541 353-477
 
IFM-Institut für Managementlehre GmbH
Leithestr. 111 a, 45886 Gelsenkirchen
E-Mail: info@ifm-fortbildung.de
Telefon: 0209 177435-0
 
Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie auch im Weiterbildungs-Informations-System (WIS).
Die Lehrgangsträger sind in alphabetischer Reihenfolge genannt. Empfehlungen werden hiermit nicht ausgesprochen.
Fragen über Lehrgangskosten, Dauer etc. bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.

Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sollten Sie als Bildungsträger, der auf IHK-Fortbildungsprüfungen im IHK-Bezirk Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim vorbereitet, hier nicht aufgeführt sein, so schicken Sie uns bitte eine Info.