Geprüfte(r) Medienfachwirt(in) - Bachelor Professional in Media

Bundeseinheitliche Prüfungstermine * und Anmeldefristen
 
Schriftlicher Teil
2024

2025


2026

  • Grundlegende Qualifikationen
  • Anwendung der Methoden der Information, Kommunikation und Planung
  • Rechtsbewusstes Handeln
2. Mai
6. Nov.
29. April
5. Nov.
29. April
5. Nov.
  • Betriebswirtschaftliches Handeln
  • Zusammenarbeit im Betrieb
3. Mai
7. Nov.
30. April
6. Nov.
30. April
6. Nov.
  • Handlungsspezifische Qualifikationen
  • 1. Situationsaufgabe


15. Mai


21. Nov.

15. Mai

11. Nov.

18. Mai

12. Nov.
  • 2. Situationsaufgabe

16. Mai

22. Nov.

16. Mai

12. Nov.

19. Mai

13. Nov.
Anmeldeschluss
1. Febr. 2024
1. Aug. 2024
1. Febr. 2025
1. Aug. 2025
1. Febr. 2026
1. Aug. 2026
Anmeldung
Fortbildungsportal
* Die genannten Termine sind bundeseinheitliche Prüfungstermine. Eine Prüfung vor der IHK Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim findet statt, sofern sich mindestens zehn Teilnehmer(innen) zur Prüfung anmelden.
Zulassung
Zur Prüfung ist zuzulassen, wer die Anforderungen des § 53 c des Berufsbildungsgesetzes erfüllt und Folgendes nachweist:
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der der Druck- und Medienwirtschaft zugeordnet ist, oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschluss- oder Gesellenprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und eine auf die Berufsausbildung folgende mindestens einjährige Berufspraxis oder
  • eine mindestens vierjährige Berufspraxis.
Die Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Medienfachwirts/einer Geprüften Medienfachwirtin aufweisen.
Nach der Zulassung zur Prüfung kann der Prüfungsteil “Grundlegende Qualifikationen” abgelegt werden.

Den Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" kann nur ablegen, wer nachweist, dass er oder sie den Prüfungsteil “Grundlegende Qualifikationen” abgelegt hat. Die Zulassung zur Prüfung darf nicht länger als fünf Jahre vor dem Beginn der Prüfung im Prüfungsteil “Handlungsspezifische Qualifikationen” erfolgt sein.

Der Nachweis des Erwerbs der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen ist vor Beginn des letzten Prüfungsbestandteils vorzulegen.

Abweichend von den oben genannten Voraussetzungen kann zur Prüfung in den Prüfungsteilen auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahren erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Achtung: Der gemäß § 53c geforderte Lernumfang von 1.200 Stunden ist im Rahmen einer Selbsterklärung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 136 KB) zu bestätigen. Grundsätzlich geht der Gesetzgeber dabei von verschiedenen Lernmöglichkeiten aus (Selbststudium, klassische Weiterbildung, Lernen im Arbeitsprozess). Weitere Informationen dazu finden Sie hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 371 KB).

Kosten
Die Prüfungsgebühr wird mit der Zulassung zur Prüfung erhoben. Maßgeblich für die Höhe der Prüfungsgebühr ist der zu diesem Zeitpunkt gültige Gebührentarif der Industrie- und Handelskammer Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim.

Folgende Bildungsträger bieten einen Lehrgang an:
COMCAVE.COLLEGE® GmbH
Hannoversche Straße 6 - 8, 49084 Osnabrück
Telefon: 0541 9403920
Industrie- und Handelskammer Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim
Neuer Graben 38, 49074 Osnabrück
Ansprechpartnerin: Gisela Schulte-Lulis
E-Mail: schulte-lulis@osnabrueck.ihk.de
Telefon: 0541 353-477