Bachelor Professional in Versicherungen und Finanzanlagen

Ziel der Prüfung

Durch die Prüfung ist festzustellen, ob die zu prüfende Person in der Lage ist, Fach- und Führungsfunktionen zu übernehmen, in denen zu verantwortende Leitungsprozesse von Organisationen eigenständig gesteuert und eigenständig ausgeführt werden und dafür Mitarbeitende geführt werden. Im Einzelnen umfasst dies insbesondere folgende Tätigkeiten:
  1. Analysieren von Unternehmensprozessen hinsichtlich möglichen Veränderungspotenzials,
  2. nachhaltiges, kundenorientiertes und digitales Gestalten von Arbeitsprozessen in der Versicherungswirtschaft,
  3. Wahrnehmen von Führungsaufgaben und Begleiten von Mitarbeitenden in Veränderungsprozessen unter handlungsorientierter Anwendung von Führungsansätzen und Kommunikationstechniken,
  4. Übernehmen von Aufgaben in der betrieblichen Ausbildung und Personalentwicklung,
  5. Initiieren von innovativen, kundenzentrierten Produkt- und Vertriebsstrategien sowie Mitwirken bei deren Umsetzung,
  6. Initiieren, Konzipieren und Organisieren von Projekten unter systematischer und zielorientierter Anwendung von Projektmanagementmethoden und Kommunikationsmodellen,
  7. Übernehmen von komplexen Aufgaben in den betrieblichen Kernprozessen Produktmanagement, Kundenmanagement sowie Schaden- und Leistungsmanagement sowie
  8. Ermitteln von Kundenbedarfen und Entwickeln von kundenzentrierten Lösungen in einem Kundenbedarfsfeld.

Prüfungstermine und Anmeldung

Bundeseinheitliche Prüfungstermine * und Anmeldefristen
Prüfungstermine
Prüfungsteil „Kundenbedarfsfelder“
Schriftliche Prüfung (270 Min.):
  • Lösungen im Kundenbedarfsfeld Vorsorge
  • Lösungen für Gewerbekunden im Kundenbedarfsfeld
    Sach- und Vermögensschutz

noch keine
Prüfungstermine
verfügbar
Prüfungsteil „Kernprozesse, Steuerung und Zusammenarbeit“
Schriftliche Prüfung (300 Min.):
  • Kernprozesse gestalten
  • Steuerung, Zusammenarbeit und Leadership
Praxisbezogene Prüfung:
  • schriftliche Praxistransferarbeit
  • Präsentation
  • Fachgespräch

noch keine
Prüfungstermine
verfügbar
Anmeldeschluss 3 Monate vor dem ersten Prüfungstag
* Die genannten Termine sind bundeseinheitliche Prüfungstermine. Eine Prüfung vor der IHK Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim findet statt, sofern sich mind. 10 Teilnehmer(innen) zur Prüfung anmelden.

Eine Zulassungsüberprüfung ist über das IHK-Fortbildungsportal möglich. Da noch keine Termine feststehen ist derzeit nur die Zulassungsüberprüfung möglich.

Zulassung

Zur Prüfung wird zugelassen, wer
  • eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in dem anerkannten Ausbildungsberuf Kaufmann für Versicherungen und Finanzanlagen und Kauffrau für Versicherungen und Finanzanlagen,
  • eine erfolgreich abgelegte Abschluss- oder Gesellenprüfung in einem anderen anerkannten
    Ausbildungsberuf sowie eine auf die Berufsausbildung folgende, mindestens einjährige Berufspraxis,
  • einen Diplom-, Master- oder Bachelorabschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder einer nach Landesrecht den Hochschulen gleichgestellten Akademie sowie eine auf den Abschluss folgende, mindestens einjährige Berufspraxis,
  • eine erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung zum Geprüften Fachmann für Versicherungsvermittlung IHK und zur Geprüften Fachfrau für Versicherungsvermittlung IHK des § 34d Absatz 5 Satz 1 Nummer 4 der Gewerbeordnung sowie eine auf die Sachkundeprüfung folgende, mindestens zweijährige Berufspraxis,
  • den Erwerb von mindestens 90 Leistungspunkten nach dem Europäischen System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen sowie eine darauffolgende, mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  • eine mindestens fünfjährige Berufspraxis.
Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den Aufgaben in der Versicherungs- und Finanzwirtschaft haben. Es wird von einer Vollzeittätigkeit ausgegangen. Eine Teilzeitbeschäftigung wird entsprechend prozentual angerechnet.
Abweichend von den oben genannten Voraussetzungen kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

Kosten

Die Prüfungsgebühr wird mit der Zulassung zur Prüfung erhoben. Maßgeblich für die Höhe der Prüfungsgebühr ist der zu diesem Zeitpunkt gültige Gebührentarif (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 112 KB) der Industrie- und Handelskammer Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim.

Bildungsträger

Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS).
Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer und so weiter bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten. Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.