Brücke in Ausbildung - Potenziale fördern mit der Einstiegsqualifizierung
Die Einstiegsqualifizierung (EQ) bietet als betriebliche Berufsvorbereitung ein erfolgreiches Förderangebot für junge Menschen am Übergang Schule - Beruf. Mit einer besonders hohen Übergangsquote in betriebliche Berufsausbildung trägt dieses Langzeitpraktikum zur beruflichen Integration junger Menschen und damit zur Fachkräftesicherung bei. Um die Teilnahmen an einer EQ zu erhöhen, sind gesetzliche Anpassungen in Kraft getreten.
Die Teilnahme an einer Einstiegsqualifizierung (EQ) bietet jungen Menschen die Möglichkeit, erste berufliche Grundlagen zu erwerben, die sich an den Anforderungen der Ausbildungsberufe orientieren. Die Betriebe erhalten einen praxisnahen Eindruck von ihren potenziellen Auszubildenden und führen sie idealerweise an eine anschließende Berufsausbildung heran.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Teile einer EQ auf eine anschließende Berufsausbildung (§8 Berufsbildungsgesetz) angerechnet werden.
Die Bundesagentur für Arbeit bezuschusst hierzu die Praktikumsvergütung mit 276 Euro sowie 142 Euro für Beiträge zur Sozialversicherung.
Zum 1. April 2024 sind mit dem Aus- und Weiterbildungsgesetz gesetzliche Anpassungen bei der EQ in Kraft getreten, um die Teilnahmen an einer EQ zu erhöhen:
- durch die Verkürzung der Mindestdauer von sechs auf vier Monaten,
- durch erleichterte Teilzeitregelungen
- durch Förderung in einem Betrieb, auch wenn zuvor ein Ausbildungsverhältnis in diesem Betrieb vorzeitig gelöst wurde, sowie
- durch Öffnung für junge Menschen mit Behinderungen. Förderungen sind nunmehr auch möglich, wenn eine EQ auf eine Ausbildung nach den Ausbildungsregelungen des §66 Berufsbildungsgesetz oder §42r Handwerksordnung vorbereitet.
Zum 1. Juni 2024 wurden zudem weitere untergesetzliche Modifikationen vorgenommen. So wurden die bisherige Altersbeschränkung auf unter 25-Jährige aufgehoben, die Reduzierung des betrieblichen Anteils bei Teilnahme an Berufssprachkursen auf 50 Prozent ermöglicht und administrative Prozesse für Betriebe vereinfacht. Hier wurden unter anderem die Onlinebeantragung über den eService verbessert.
Weitere Informationen zur EQ finden Sie auf unserer Informationsseite zusammengefasst.