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Ausbilder/-in werden

Ausbilderinnen und Ausbilder sind eine wichtige Schaltzentrale im Unternehmen: Sie finden und fördern Talente, vermitteln Wissen, übernehmen immer öfter eher sozialpädagogische Aufgaben und oft übernehmen sie auch noch die Tätigkeit als Prüferin oder Prüfer  – wahre Multitalente. Wer ausbilden will, muss bestimmte persönliche und fachliche Mindestanforderungen erfüllen.

Ausbilder/-in benennen

Sie möchten uns eine Ausbilderin oder einen Ausbilder benennen? Nutzen Sie hierfür bitte unser Online-Formular oder reichen das Formular Ausbilderdaten (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 175 KB) ein.
Die Ausbildungsberatung hilft Ihnen bei allen weiteren Fragen zur Ausbildereignung.

Persönliche Eignung

Wer persönlich geeignet ist, beantwortet das Berufsbildungsgesetz (BBiG) in § 29 nicht positiv. Es werden zwei Fälle aufgeführt, in denen Personen nicht geeignet sind. Persönlich nicht geeignet ist insbesondere, wer
  • Kinder und Jugendliche nicht beschäftigen darf oder
  • wiederholt oder schwer gegen dieses Gesetz oder die auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Vorschriften und Bestimmungen verstoßen hat.

Fachliche Eignung

Die fachliche Eignung nach § 30 BBiG setzt sich aus zwei Teilen zusammen, aus der
  • beruflichen Eignung und der
  • berufs- und arbeitspädagogischen Eignung
Die berufliche Eignung hat in der Regel die Person, die mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung, in dem Beruf, in dem ausgebildet werden soll, nachweisen kann. Fachkräfte ohne Berufsabschluss können mit langjähriger praktischer Erfahrung zum Beispiel die Zuerkennung der fachlichen Eignung beantragen.

Berufs- und arbeitspädagogische Eignung

Nicht nur weil die Ausbildereignungsverordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 58 KB) den Nachweis über berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse (Ausbildereignungsprüfung - AEVO) vorschreibt, sondern weil unterschiedliche Altersstufen und Bildungsabschlüsse vom Ausbilder ein pädagogisches Geschick erfordern, gewinnt die Aus- und Weiterbildung der Ausbilder größte Bedeutung. Hier finden Sie Vorbereitungslehrgänge auf die Ausbildereignungsprüfung.

Wie wird man Ausbildungsbetrieb?

Im persönlichen Gespräch wird geklärt, ob in Ihrem Unternehmen Ausbildung möglich ist, welches Berufsbild geeignet ist, welche Berufsschule in Frage kommt und wer im Unternehmen die Ausbildungsverantwortung übernehmen wird. Bitte wenden Sie sich mit all Ihren Fragen an die IHK-Ausbildungsberatung