Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzanlagen
Weiterhin neu ist die gestreckte Abschlussprüfung: Teil 1 der Abschlussprüfung (schriftlich), Teil 2 der Abschlussprüfung mit schriftlicher und mündlicher Prüfung.
Weitere ausführlichere Informationen zum Ausbildungsberuf können Sie den Basisinformationen sowie der Präsentation (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 2384 KB) zum neuen Ausbildungsberuf entnehmen.
Weitere ausführlichere Informationen zum Ausbildungsberuf können Sie den Basisinformationen sowie der Präsentation (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 2384 KB) zum neuen Ausbildungsberuf entnehmen.
Die Ausbildungsdauer beträgt gemäß Ausbildungsordnung drei Jahre.
Ausbildungsvergütung
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nicht nach dem Ausbildungsberuf, sondern nach der Branche des Ausbildungsbetriebes - maßgeblich ist also, wo ausgebildet wird. Bei Tarifbindung richtet sich die Ausbildungsvergütung in der Regel nach dem Tarif des privaten Versicherungsgewerbes oder des Versicherungsvermittlergewerbes.
Berufsschule
Informationen zur Berufsschule - etwa zur Anmeldung, Freistellung oder Schulpflicht - finden Sie in unseren häufig gestellten Fragen (FAQs).
- Berufskolleg Königstraße, Gelsenkirchen
- Hansa-Berufskolleg, Münster
- Kaufmännische Schulen, Rheine
Abschlussprüfung
Die bisherige Zwischen- und Abschlussprüfung wird ersetzt durch die Einführung einer gestreckten Abschlussprüfung (Abschlussprüfung in zwei voneinander getrennten Teilen).
Teil 1 = Frühjahr / Herbst
Teil 2 = Sommer / Winter
Teil 2 = Sommer / Winter
Prüfung | Prüfungsbereich | Dauer | Form | Gewichtung |
---|---|---|---|---|
Teil 1 | Allgemeine Versicherungswirtschaft | 120 Min. | Schriftliche Prüfung | 20 % |
Teil 2 | Kundenbedarfsanalyse, Lösungsentwicklung und Versicherungsfallbearbeitung | 150 Min. | Schriftliche Prüfung |
30 % |
Wirtschafts- und Sozialkunde | 60 Min. | Schriftliche Prüfung |
10 % | |
Kommunikation und Handeln im Kundenkontakt | 15 Min. | Gesprächssimulation | 20 % | |
Projektbezogene Prozesse in der Versicherungswirtschaft | 20 Min. | Fallbezogenes Fachgespräch | 20 % |
Der Prüfungsbereich „Kommunikation und Handeln im Kundenkontakt“ wird mit einer Gesprächssimulation durchgeführt. Für die Gesprächssimulation stellt der Prüfungsausschuss der zu prüfenden Person zwei praxisbezogene Aufgaben aus dem nach § 12 Absatz 2 der Ausbildungsordnung zugrunde gelegten Gebiet zur Auswahl. Der Prüfling hat eine der Aufgaben auszuwählen. Für die Auswahl der Aufgabe und die Vorbereitung auf die Gesprächssimulation stehen ihm insgesamt 15 Minuten zur Verfügung.
Der Prüfungsbereich „Projektbezogene Prozesse in der Versicherungswirtschaft“ erfolgt in einem fallbezogenen Fachgespräch. Die zu prüfende Person hat zur Vorbereitung auf das fallbezogene Fachgespräch zu der nach § 4 Absatz 3 ausgewählten Wahlqualifikation eigenständig im Ausbildungsbetrieb eine praxisbezogene Aufgabe durchzuführen. Die eigenständige Durchführung ist von dem oder der Ausbildenden zu bestätigen.
Der Report soll zwei bis vier Seiten umfassen und ist im Online-Portal der IHK zu erfassen. Er muss spätestens am ersten Tag des Teiles 2 der Abschlussprüfung vorliegen.
Der Prüfungsbereich „Projektbezogene Prozesse in der Versicherungswirtschaft“ erfolgt in einem fallbezogenen Fachgespräch. Die zu prüfende Person hat zur Vorbereitung auf das fallbezogene Fachgespräch zu der nach § 4 Absatz 3 ausgewählten Wahlqualifikation eigenständig im Ausbildungsbetrieb eine praxisbezogene Aufgabe durchzuführen. Die eigenständige Durchführung ist von dem oder der Ausbildenden zu bestätigen.
Der Report soll zwei bis vier Seiten umfassen und ist im Online-Portal der IHK zu erfassen. Er muss spätestens am ersten Tag des Teiles 2 der Abschlussprüfung vorliegen.
Wahlqualifikationen
Es ist einer der folgenden Wahlqualifikationen auszuwählen und im Ausbildungsvertrag festzulegen:
- Versicherungsfälle managen,
- Risikomanagement durchführen,
- Risiken für Nicht-Privatkunden absichern,
- im Vertrieb betriebswirtschaftlich arbeiten oder
- Digitalisierungsprozesse in der Versicherungswirtschaft initiieren und begleiten.
Der zeitliche Richtwert in der betrieblichen Ausbildung beträgt sechs Monate.
- Zwischenprüfung oder Abschlussprüfung Teil 1
Termin der schriftlichen Prüfung Datum Herbst 2025 Mittwoch, 17. September 2025 Frühjahr 2026 Mittwoch, 25. Februar 2026 Herbst 2026 Mittwoch, 30. September 2026 Frühjahr 2027 Mittwoch, 24. Februar 2027 Wann findet Ihre schriftliche Prüfung statt?
An welchem der oben genannten Termine - zum Beispiel Frühjahr 2027 - Sie beziehungsweise Ihre Auszubildenden dran sind, können Sie in Ihrem IHK-Online-Portal nachsehen. Die Einladung zu dem Prüfungstag wird circa drei Wochen vorher per E-Mail verschickt.- Online-Portal für Auszubildende
- Online-Portal für Ausbilder/-innen
- Online-Portal für Ausbildungsbetriebe
Bis wann muss die Prüfungsanmeldung erfolgt sein?
Anmeldeschluss:
- Frühjahr: 15. November (Vorjahr)
- Herbst: 15. Mai
- Abschlussprüfung oder Abschlussprüfung Teil 2
Termin der schriftlichen Prüfung Datum Winter 2025/26 Dienstag, 25. November 2025
Mittwoch, 26. November 2025Sommer 2026 Dienstag, 28. April 2026
Mittwoch, 29. April 2026Winter 2026/27 Dienstag, 24. November 2026
Mittwoch, 25. November 2026Sommer 2027 Dienstag, 27. April 2027
Mittwoch, 28. April 2027Wann findet Ihre schriftliche Prüfung statt?
An welchem der oben genannten Termine - zum Beispiel Sommer 2027 - Sie beziehungsweise Ihre Auszubildenden dran sind, können Sie in Ihrem IHK-Online-Portal nachsehen. Die Einladung zu dem Prüfungstag wird circa drei Wochen vorher per E-Mail verschickt.- Online-Portal für Auszubildende
- Online-Portal für Ausbilder/-innen
- Online-Portal für Ausbildungsbetriebe
Zur Sommerprüfung werden Auszubildende zugelassen, deren Ausbildung
zwischen dem 1. April und 30. September endet.
Zur Winterprüfung werden Auszubildende zugelassen, deren Ausbildung
zwischen dem 1. Oktober und 31. März endet.Auf der Seite der AKA (Aufgabenerstellungseinrichtung) finden Sie weitere Informationen zur Abschlussprüfung in Ihrem Ausbildungsberuf.
Die mündlichen/praktischen Prüfungstermine in den kaufmännischen Berufen finden im Regelfall bei der Sommerprüfung im Mai/Juni/Juli (vor den Sommerferien) und bei der Winterprüfung im Januar des Folgejahres statt.Bis wann muss die Prüfungsanmeldung erfolgt sein?
Anmeldeschluss:
- Sommer: 1. Februar
- Winter: 1. September
Welche Antragsfristen müssen beachtet werden?
Die Anträge zur Verkürzung oder Verlängerung der Ausbildungszeit sowie zur vorzeitigen Zulassung zur Abschlussprüfung können Ausbildungsbetriebe im Online-Portal eigenständig erfassen. Unter dem Menüpunkt „Ausbildungsverhältnisse“ wählen sie den entsprechenden Auszubildenden sowie den gewünschten Antrag aus. Folgende Fristen sind einzuhalten:Antrag auf … Termin Sommer Termin Winter Vorzeitige Prüfungszulassung 31. Oktober (Vorjahr) 30. April Verkürzung der Ausbildungszeit 31. Oktober (Vorjahr) 30. April Zulassung ohne vorangegangenes Ausbildungsverhältnis (Externen-Prüfung) 31. Oktober (Vorjahr) 30. April Wann werden die Einladungen versandt?
Schriftliche Prüfung:
Der Versand der Einladungen und die Terminanzeige im Azubi-Portal erfolgt circa drei Wochen vor dem Prüfungstermin.Mündliche/Praktische Prüfung:
Der Versand der Einladungen und die Terminanzeige im Azubi-Portal erfolgt circa zwei Wochen vor dem Prüfungstermin. In Ausnahmefällen (zum Beispiel mündliche Ergänzungsprüfung) können auch kurzfristige Einladungen erfolgen.
Ausbildungsgebühr
- Gebühren im Rahmen der Ausbildung
Es werden folgende Gebühren, jeweils zum Zeitpunkt der Aufforderung der Anmeldung zur
- Abschlussprüfung Teil 1: 96,00 Euro
- Abschlussprüfung Teil 2: 129,00 Euro
erhoben.Die Gebühren richten sich nach dem dann gültigen Gebührentarif der IHK Nord Westfalen.Wiederholungsprüfung
- 65 Prozent der Gebühr
E-Rechnung
Sie möchten Ihren Gebührenbescheid per E-Mail erhalten? Bitte teilen Sie uns dazu eine zentrale E-Mail-Adresse für den Empfang der Gebührenbescheide an e-rechnung@ihk-nordwestfalen.de mit.
Fortbildungsmöglichkeiten
Nach Abschluss der Ausbildung gibt es vielfältige Aufstiegsmöglichkeiten mit einer IHK-Fortbildung. Dazu gehören beispielsweise folgende Fortbildungsprüfungen:
- Ausbildung der Ausbilder
- Fachberater/-in für Finanzdienstleistungen
- Gepr. Betriebswirt/-in,
- Gepr. Fachwirt/-in für Versicherungen und Finanzen
- Gepr. Fachwirt/-in für Finanzberatung
- Gepr. Wirtschaftsfachwirt/-in
Hier finden Sie weitere Informationen zu den Fortbildungsmöglichkeiten.
Downloads
- Verordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 506 KB)
- Basisinformationen zum aktualisierten Ausbildungsberuf
- Präsentation zur Neuordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 2384 KB)