Ausbildungsberufe A-Z

Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzanlagen

Mit der Novellierung zum 1. August 2022 wurde der Beruf Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzanlagen den zunehmenden Digitalisierungsprozessen in der Versicherungswirtschaft Rechnung tragen. Anstelle der bisherigen Fachrichtungen sind Wahlqualifikationen geplant. Die bisherige Produktorientierung wird in Kundenbedarfsfeldern (zum Beispiel Mobilität, Wohnen, Gesundheit etc.) abgebildet.
Weiterhin neu ist die gestreckte Abschlussprüfung: Teil 1 der Abschlussprüfung (schriftlich), Teil 2 der Abschlussprüfung mit schriftlicher und mündlicher Prüfung.

Weitere ausführlichere Informationen zum Ausbildungsberuf können Sie den Basisinformationen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 249 KB) sowie der Präsentation (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 2384 KB) zum neuen Ausbildungsberuf entnehmen.
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Die Ausbildungsdauer beträgt gemäß Ausbildungsordnung drei Jahre.

Ausbildungsvergütung

Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Ausbildungsvergütung in der Regel nach dem Tarif des privaten Versicherungsgewerbes oder des Versicherungsvermittlergewerbes. 
Hinweise zu den Ausbildungsvergütungen finden Sie hier.

Berufskolleg

Der Auszubildende muss vom Betrieb beim Berufskolleg angemeldet werden. Informationen zum Thema Berufskolleg erhalten Sie auf der folgenden Seite.

Abschlussprüfung

Die bisherige Zwischen- und Abschlussprüfung wird ersetzt durch die Einführung einer gestreckten Abschlussprüfung (Abschlussprüfung in zwei voneinander getrennten Teilen).
Teil 1 = Frühjahr / Herbst
Teil 2 = Sommer / Winter
Prüfung
Prüfungsbereich
Dauer
Form
Gewichtung
Teil 1
Allgemeine Versicherungswirtschaft
120 Min.
Schriftliche Prüfung
20 %
Teil 2
Kundenbedarfsanalyse, Lösungsentwicklung und Versicherungsfallbearbeitung
150 Min.
Schriftliche
Prüfung
30 %
Wirtschafts- und Sozialkunde
60 Min.
Schriftliche
Prüfung
10 %
Kommunikation und Handeln im Kundenkontakt
15 Min.
Gesprächssimulation
20 %
Projektbezogene Prozesse in der Versicherungswirtschaft
20 Min.
Fallbezogenes Fachgespräch
20 %
Der Prüfungsbereich „Kommunikation und Handeln im Kundenkontakt“ wird mit einer Gesprächssimulation durchgeführt. Für die Gesprächssimulation stellt der Prüfungsausschuss dem Prüfling zwei praxisbezogene Aufgaben aus dem nach § 12 Absatz 2 der Ausbildungsordnung zugrunde gelegten Gebiet zur Auswahl. Der Prüfling hat eine der Aufgaben auszuwählen. Für die Auswahl der Aufgabe und die Vorbereitung auf die Gesprächssimulation stehen ihm insgesamt 15 Minuten zur Verfügung.

Der Prüfungsbereich „Projektbezogene Prozesse in der Versicherungswirtschaft“ erfolgt in einem fallbezogenen Fachgespräch. Die zu prüfende Person hat zur Vorbereitung auf das fallbezogene Fachgespräch zu der nach § 4 Absatz 3 ausgewählten Wahlqualifikation eigenständig im Ausbildungsbetrieb eine praxisbezogene Aufgabe durchzuführen. Die eigenständige Durchführung ist von dem oder der Ausbildenden zu bestätigen.

Der Report soll zwei bis vier Seiten umfassen und ist im Online-Portal der IHK zu erfassen. Er muss spätestens am ersten Tag des Teiles 2 der Abschlussprüfung vorliegen.

Wahlqualifikationen

Es ist einer der folgenden Wahlqualifikationen auszuwählen und im Ausbildungsvertrag festzulegen:
  1. Versicherungsfälle managen,
  2. Risikomanagement durchführen,
  3. Risiken für Nicht-Privatkunden absichern, 
  4. im Vertrieb betriebswirtschaftlich arbeiten oder
  5. Digitalisierungsprozesse in der Versicherungswirtschaft initiieren und begleiten. 
Der zeitliche Richtwert in der betrieblichen Ausbildung beträgt sechs Monate.

Ausbildungsgebühr

Fortbildungsmöglichkeiten

Nach Abschluss der Ausbildung gibt es vielfältige Aufstiegsmöglichkeiten mit einer IHK-Fortbildung. Dazu gehören beispielsweise folgende Fortbildungsprüfungen:
Hier finden Sie weitere Informationen zu den Fortbildungsmöglichkeiten.

Downloads

Hinweis der IHK: Die neue Ausbildungsverordnung enthält keine Übergangsregeln. Dies bedeutet, dass alle Verträge die ab dem 1. August 2022 beginnen automatisch unter die neue Verordnung “Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzanlagen” fallen und umgekehrt alle Verträge, die spätestens am 31. Juli 2022 starten, unter die alte Verordnung fallen.