Fortbildungsprüfungen

Gepr. Fachwirt/-in für Versicherung und Finanzen

Fachwirte für Versicherungen und Finanzen arbeiten in der Versicherungs- und Finanzwirtschaft in verantwortungsvollen Positionen in den Bereichen Vertriebsmanagement, Schaden- und Leitungsmanagement, Risikomanagement und in Projekten der Produktentwicklung. Zu ihren Aufgaben gehören neben der Analyse und Bewertung betrieblicher Sachverhalte auch die Durchführung von Risikoanalysen und Bedarfsermittlungen sowie die Entwicklung kundenorientierter Problemlösungsstrategien.
Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum Abschluss „Geprüfter Fachwirt für Versicherung und Finanzen“ beziehungsweise „Geprüfte Fachwirtin für Versicherung und Finanzen“ und ist im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 536 KB) dem Niveau 6 (Bachelor-Niveau) zugeordnet. Mit dem erfolgreichem Abschluss der Fortbildungsprüfung ist die Zulassungsvoraussetzung zum Gepr. Betriebswirt/-in erfüllt.

Zulassungsvoraussetzungen

Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
  1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf der Versicherungswirtschaft und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  3. eine mindestens vierjährige Berufspraxis nachweist.
Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in der Verordnung genannten Aufgaben haben.
Hinweis der IHK: Die Dauer der berufspraktischen Tätigkeit muss erst zum Zeitpunkt der Prüfung erbracht sein, das heißt die Teilnehmer an berufsbegleitenden Lehrgängen können noch während der Lehrgangsdauer die erforderliche Berufspraxis erwerben.

Informationen zur Prüfung

Der Prüfungsteil A gliedert sich in die Handlungsbereiche:
  1. Steuerung und Führung im Unternehmen,
  2. Marketing und Vertrieb von Versicherungs- und Finanzprodukten für Privatkunden.
Der Prüfungsteil B gliedert sich in die Handlungsbereiche:
  1. Personalführung, Qualifizierung und Kommunikation,
  2. Produktmanagement für Versicherungs- und Finanzprodukte,
  3. Betrieblicher Kernprozess (Vertriebsmanagement, Risikomanagement oder Schaden- und Leistungsmanagement)
Wurde je Prüfungsteil nicht mehr als eine mangelhafte Leistungen erbracht, ist in diesen Handlungsbereich eine mündliche Ergänzungsprüfung anzubieten. Bei einer oder mehreren ungenügenden Leistungen besteht diese Möglichkeit nicht.
Die mündliche Prüfung ist in zwei Abschnitte unterteilt:
  • Abschnitt 1: Sie simulieren ein Gespräch im Rahmen des Handlungsbereichs Personalführung, Qualifizierung und Kommunikation. Anschließend folgen ein Fachgespräch und eine Präsentation.
  • Abschnitt 2: Sie führen ein Fachgespräch mit Bezug auf Ihren gewählten Kernprozess.
Die Prüfung ist bestanden, wenn in allen schriftlichen Prüfungsleistungen und in der mündlichen Prüfung mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden.
Hinweis der IHK: Wer die Prüfung zum Geprüften Fachwirt für Versicherungen und Finanzen/zur Geprüften Fachwirtin für Versicherungen und Finanzen nach dieser Verordnung bestanden hat, ist vom schriftlichen Teil der Prüfung der nach dem Berufsbildungsgesetz erlassenen Ausbilder-Eignungsverordnung befreit.

Zusatzqualifikation

Der Prüfungsteilnehmer oder die Prüfungsteilnehmerin kann nach Bestehen der Prüfung, die Prüfung in weiteren Qualifikationsschwerpunkten nach § 3 Absatz 4 Nr. 1 bis 6 gemäß § 5 und in weiteren Handlungsbereichen nach § 3 Absatz 5 gemäß § 5 abzulegen. Die Prüfung ist bestanden, wenn mindestens ausreichende Leistungen erbracht worden sind.

Anmeldung zur Prüfung

Der Anmeldeschluss liegt jeweils bei zwei Monaten vor dem jeweiligen Prüfungstermin.

Prüfungsgebühr

Den Gebührenbescheid über die Prüfungsgebühren erhalten Sie mit der Einladung zur Prüfung per E-Mail. Sollte die Prüfungsgebühr vom Arbeitgeber übernommen werden, leiten Sie den Gebührenbescheid bitte entsprechend weiter.

Lehrgangsanbieter

Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer und so weiter bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.

Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS).