Ausnahmen zur Mauterhebung ab 01.07.24
Handwerkerausnahme
- Material, Ausrüstungen oder Maschinen transportiert, die zur Ausführung der Dienst- und Werkleistungen des Handwerksbetriebs notwendig sind (einschließlich Werkzeuge, Arbeitsmittel, Ersatzteile, Baustoffe, Kabel, Geräte oder Zubehör) und/oder
- handwerklich gefertigte Güter transportiert, die im eigenen Handwerksbetrieb hergestellt, weiterverarbeitet oder repariert werden.
Nachweis der Handwerkerausnahme
- Zugang zur Handwerksordnung (HwO)
- Übersicht der handwerklichen Tätigkeiten im Sinne §1 Absatz 2 BFStrMG